⸸91tzog tzü Gülich, Geldren, Cleeff vnndBerg, Graff zuͦ der Marck, Zutphen vndRauenßberg, Herr zu Rauenstein etct.Thun kundt allermeuniglich, Nachdem deralmechtig Gott etliche Bergkwerck auß ſon-derlicher gnaden, vnd zu Danckſagungseiner Götlicher gutthat an etlichen endennin vnserm Fürstenthumb Berg vnnd des-ſelbigen an vnnd zugehörigen Landen, ver-liehen vnd erscheinen lassen, Derhalbenwir dan von den itzigen gewercken vnndverlegern, auch andere so daselbst mittbeyzulegen, weiter jnzuschlagen vnd zu ar-beiten vorhabenn, vielfeltiglich angesuchtdie vor vffgerichte ordnungen vnd zusatzun-gen nach gelehenheit an etlichen punctenvnnd articulen zu verkleren, vnnd in eingemeine Bergkordnung bringenn zu laſſen.So wir dan zu fürderung des gemeinennutz, auch zu besserung vnd erhaltung vn-serer Lande vnd leute, dasselbig nach vn-serm vermögen zuͦ thun geneigt, habennwir etliche derſelbiger Bergkwerck vff vn-sern selbstkosten vnd verlege erhalten lassen,vnd noch, vnnd nit destomynder mitlerzeit mit gantzem ernſt vnd vleiß vns vmbfrembde außleudig Bergkverſtendige bewor-ben, vnd nach vielen besichtigungen, er-kündigungen, vnd bericht so dieſelbigefremb-
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Tentamen Historicum De Ordinationibus Provincialibus Juliacensibus, Montensibus Nec Non Variis Earundem Editionibus
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91
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