⸸861565. iterum anno 1582. impressamVoërs a) verbo memorat, contra lauda-tus dominus consiliarius intimus PÜTTERb) persequitur „ Von 1582. „ Des„ Durchl. Hochgeb. Herrn Wilhelms 2c.„Rechts=Ordnung und Refor-„ mation, mit allerhand nützlichen und„ nöthigen dazu gehörigen und vor dato„ herunter gesetzt publicirten, aber dieser„ Rechtsordnung bis anhero niemahls„ beygefügten Edicten und gemeinen Be-„ fehlen, jetzo aufs neue ausgegangen;„ mit Kays. Maj. Freyheit und privil.„ in 10. Jahren nicht nachzudrucken; ge-„ druckt in ihrer F. G. Stadt Düsseldorff„ durch Alb. Buyß 1582., fol. 191.„Seiten. In dieser Rechtsordnung sind„ enthalten 1) Ordnung des gerichtlichen„ Processes, 2) Erklärung und Bericht,„ wie die Nichtig= und Ungerechtigkeit„ der Processe und Urtheile zu verhüten,„ auch in etlichen Sachen und gemeinen„ Fällen zu urtheilen, (wo nebst einigen„ processualischen Sachen, als besonders„ von Exceptionen, im übrigen von an-„ dern Rechtsfällen die Rede ist, als von„ Vormundschaften, Testamenten, Erb-„ schaft ohne Testament, Enterbung,„ Einkindschaft, Succession der Enckel,„ und
Druckschrift
Tentamen Historicum De Ordinationibus Provincialibus Juliacensibus, Montensibus Nec Non Variis Earundem Editionibus
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Seite
86
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