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Tentamen Historicum De Ordinationibus Provincialibus Juliacensibus, Montensibus Nec Non Variis Earundem Editionibus
Entstehung
Seite
86
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861565. iterum anno 1582. impressamVoërs a) verbo memorat, contra lauda-tus dominus consiliarius intimus PÜTTERb) persequitur Von 1582. Des Durchl. Hochgeb. Herrn Wilhelms 2c.Rechts=Ordnung und Refor- mation, mit allerhand nützlichen und nöthigen dazu gehörigen und vor dato herunter gesetzt publicirten, aber dieser Rechtsordnung bis anhero niemahls beygefügten Edicten und gemeinen Be- fehlen, jetzo aufs neue ausgegangen; mit Kays. Maj. Freyheit und privil. in 10. Jahren nicht nachzudrucken; ge- druckt in ihrer F. G. Stadt Düsseldorff durch Alb. Buyß 1582., fol. 191.Seiten. In dieser Rechtsordnung sind enthalten 1) Ordnung des gerichtlichen Processes, 2) Erklärung und Bericht, wie die Nichtig= und Ungerechtigkeit der Processe und Urtheile zu verhüten, auch in etlichen Sachen und gemeinen Fällen zu urtheilen, (wo nebst einigen processualischen Sachen, als besonders von Exceptionen, im übrigen von an- dern Rechtsfällen die Rede ist, als von Vormundschaften, Testamenten, Erb- schaft ohne Testament, Enterbung, Einkindschaft, Succession der Enckel, und