4783Von vertheilung verſpleiſſung, vnge-burlicher verbringung vnd verwüestungder Sattel, Schatz vnd Dienstgüter, vndwie es damit zuhalten so mher als ein Kindtvnd Erb darzu vorhanden.Von abhawen der Erb vnnd EichenHöltzer auff Lehen vnnd Schatzgüetern.Wie die Busch vnd Gemarcken zuun-derhalten.Wie in schlegerien fried zugebieten.Schmehe vnd schandtgedicht.Wie die Ambtleuth vnd Beuelchabersich mit der bestraffung vnd brüchten zu-halten.Ac prooemiata:Von Gottes Gnaden wir WilhelmHertzog zu Gulich, Cleue vnd Berg,Graff zu der Marck vnd Rauenßberg,Herr zu Rauenstein, ꝛc. Thün kundt,Nachdem gute lobliche Ordnungen, Sta-tuten, Satzungen vnd Policeyen, zu er-haltung Frieden, Rechtens, Chriſtlicherzucht vnd erbarkeit, auch furderung ge-meines nutzens vnd wolfart der Vnder-thanen, furzunemen vnd aufzurichten inalweg nutzlich vnd dienlich, In erwegung,das one dieselbige guet ordentlich Regi-ment nit woll gepflantzt vnd erhalten wer-den kan: Vnd aber deren etliche hiebe-F 2nor
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Tentamen Historicum De Ordinationibus Provincialibus Juliacensibus, Montensibus Nec Non Variis Earundem Editionibus
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