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Tentamen Historicum De Ordinationibus Provincialibus Juliacensibus, Montensibus Nec Non Variis Earundem Editionibus
Entstehung
Seite
48
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*48Welcher massen Brüder vnd Schwesterkinder mit jrer abgestorbnen Vatter oderMutter Brueder oder Schwester, die an-dere abgeſtorbnen jres Vatter oder Muͤt-ter Brüder oder Schwester, im stahmerben sollen, auß dem Edict van dem Re-giment zu Nürenberg, im jar tauſentfünffhondert vnd ein vnd zwentzig auß-gangen, kürtzlich gezogen.Beschlüß van succession, das der negstgesipt freundt negster erb sey.Wie man in den erbfellen, die gradvnnd sipschafften vnd négste verwandtenrechnen vnd erkennen soll, nach dem gesatzder weltlichen Rechten.Wie man in gemein die grad der erb-schafften rechnen, vnd erkennen soll.Wie die grad der erbschafften in ab vnndvffsteigender linien gerechent werden sollen.Wie der seyten erben grad vnd sipschafftgerechent vnnd erkandt werden sollen.Van erbtheilungen.Van hylichs verſchreibungen.Van der Leibzucht.Van wilkürlichen vertregen vnd anlaſ-sungen, die zu Latin, vnd doch mit vnder-scheit, Arbitrium, Compromissum, vndauch Arbitramentum genant werden.Van kauffen vnd verkauffen, vnd der-selben gewerschafft.Van