⸸34wen mit gewalt, vnd wider jren willenjr ehr abgenommen.Entschacken oder verfüren Frawen oderJunckfrawen, wider jren vnd der Elternwillen.Da bey leben eines Ehegemals ein an-der Man oderWeib genommen würdt.Heimliche trew wider der Eltern willen.Trunckenſchafft, vnnd das nöttigen indem zutrincken zuuermeiden.Ordnung der Wiertsheuser vnd Her-bergen.Wucherliche Contracten, auch Mono-polien vnd fürkeuff.Keine früchten, so noch vff dem selbſtehen, zuuerkauffen, noch zu gelden.Von handthabung obgesetzten Edictsvnd Articul.Ende des voraußgangnen Edicts.Volgen allerhandt andere zu gemeinemnutz dienliche Ordnungen vnd Policeyen,vnd Erstlich.Wie die Bürger in den Stetten inpflicht vffzunemen.Anloben aller Inwoner, Dienst vndHandtwercks volck.Ordnung des Weinzappens.Verord=
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Tentamen Historicum De Ordinationibus Provincialibus Juliacensibus, Montensibus Nec Non Variis Earundem Editionibus
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34
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