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Tentamen Historicum De Ordinationibus Provincialibus Juliacensibus, Montensibus Nec Non Variis Earundem Editionibus
Entstehung
Seite
19
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24219Das die einkindtschafft zu machen zuge-lassen sey.LXXVI.Wie beredung der einkindtschafft sollvffgericht werden.LXXVII.Van Bastarden auß verdampter geburt.LXXIX.Van den natürlichen Kindern so ausser-halb der Ehe geboren, vnnd doch van de-nen, so eheliche leuth hetten sein mögen.LXXIX.Van erbung der Bastarden verlassenergüeter.LXXX.Van erbung vnd Succession in auff-steigung der Linien, vnd erstlich, wieVatter vnd Mutter vnd andere Elterenjre Kinder erben.LXXX.Wie die Elteren jre verstorbene Kindererben mit derselbigen verstorbenen Brüderoder Süster Kindern, oder derselben Kin-dern.LXXXI.Wie Vatter oder Mutter, vnd andereelteren jre Kinder erben, so sie sich inandere oder zweite ehe begeben. LXXXII.Van erbung und Succession vff die ſeit-ten.LXXXIII.Wie geschwesterten van einer seittenerben.LXXXIIII.Van succession der Enckelen, auß desheiligen Reichs Chammergerichts Ord-B 2nung