356Communal=Ordnung im Jahre 1845 vertröstet. „Aber auchdieser Zeitpunkt blieb unberücksichtigt, und als sich deshalb dieBewohner Kehn's unterm 28. Dezember 1849 wiederholt zueiner Immediat=Vorstellung beim hohen Ministerium veranlaßtsahen, wurden sie dahin beschieden, daß die Publication derGemeinde=Ordnung, welche täglich erfolgen könne, abzuwarten sei.Kehn hat bis heute die Hoffnung noch nicht aufgegeben,sein altes Recht wieder zu erlangen, was ihm um so wenigerzu verargen ist, als der Gegenstand, um den es sich handelt,ein bedeutender ist. Die Größe des Kehner Fonds ersehenwir aus dem oben citirten Schriftchen, dessen Verfasser behauptet,daß dasselbe „auf möglichst sorgfältigen Ermittelungen basirt“in folgender Zusammenstellung:Vermögen der Gemeinde Kehn im Jahre 1857.Thlr. Sgr. Pfg.1. Die in der Auseinandersetzung mit andernberechtigten Gemeinden am 14. Mai 1833von den 4 Brüchern Vorst=, Ried=, Saal= undHoffbruch der Gemeinde Kehn zugetheilten 367Morgen, welche sich theils zu guten Wiesentheils zu Weizenboden 1. Klasse eignen, veran-schlagt auf einen Mittelsatz von 180 Thlrn.66,060per Morgen2. die in den Kehner Neuen=Büschen ge-legenen 45 Morgen Kiefern=Waldungen à7,200160 Thlr.3. 3 Morgen Schlagholz, ebendaselbst à330110 Thlr.4. am 8. Mai 1852 durch die Meistbe-erbten Karl Schmitz auf Grungshof und Hein-rich Wilden auf Brüggerhof zu Kehn aus demKehner Fonds als ein verzinsliches DarlehenKehn's an Vorst zum Ausbau der Chaussesvon Vorst nach Anrath, bei der Communalkasse4,210zu Vorst eingezahlt5. die zufolge Aufforderung des Bürgermeisterszu Vorst vom 23. Nov. 1854, worin sichdieser auf eine deßfalsige Entscheidung der hohenRegierung stützte, durch den Meistbeerbten JohHüllbusch auf Kauertzhof zu Kehn an die Com-
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Geschichte der Herrlichkeit Neersen und Anrath : mit besonderer Berücksichtigung des alten Pfarrbezirks Anrath mit den Dörfern und Ortschaften Neersen, Schiefbahn, Kehn und Clörath sowie des Schlosses und der Herren von Neersen
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