Druckschrift 
Geschichte der Herrlichkeit Neersen und Anrath : mit besonderer Berücksichtigung des alten Pfarrbezirks Anrath mit den Dörfern und Ortschaften Neersen, Schiefbahn, Kehn und Clörath sowie des Schlosses und der Herren von Neersen
Entstehung
Seite
78
Einzelbild herunterladen
 

78in Kriegszeiten auf 15 bis 20 in einem Jahre. 1694 betrugz. B. der Simpel pro Morgen 5 Albus und waren in dem-selben Jahre nach einer Bescheinigung des unterbrocher Sim-pelhebers Peter Forth 20 Simpeln ausgeschrieben, und zwar,wie die landständische Verordnung vom 6. Februar 1694sagt: damit von desselben Vnterthanen und angehörigen Con-tribuenten die befahrende Einäscherung ihrer Häuser, Höferund Gebäuer, deren Raub oder Plünderung, fangen, spannenund hinwegführung ihrer Persohnen abgewendet . . . werdenmögFerner drei besondere Simpel „damit der in Guar-nison ligender Soldatesca bey diesen gefährlichen Conjuncturender monatliche Soldt den Landtags Abscheidt gemeeß permenses ohnfehlbar und richtig abgeführet werden möge.1793 bei der Besetzung der hiesigen Gegend durch preu-ßische Truppen war der Morgen angeschlagen zu 1 Rthlr.6 Stüber.Die Einquartierungslasten bei Durchmärschen und Win-terquartieren der Truppen, die Lieferungen von Brod, Hafer,Stroh und Heu waren ebenfalls nach dem sog. Guldenzettel,d. h. nach einer bestimmten Anzahl Morgen festgesetzt undhieß dies ein Billet, so daß der Bauer ein, zwei und mehrBillete hatte und darnach liefern mußte.Ueber die Einquartierungslasten entstanden 1709 Strei-tigkeiten zwischen den beiden Dörfern der Herrschaft, zwischenAnrath und Neersen. Als sich die Neersener Vorsteher anden damaligen Besitzer der Herrschaft, den letzten Grafen vonVirmond wandten, entschied derselbe, „daß wehrenden diesenKriegstrubbeln Keine rechnung noch Gegenrechnung zwischenbeyden theilen fernerhin gehalten werden sollen, sondern daßjeglicher den Von denen durchmarschen erlittenen schaden selbstzu tragen, ohne daß die Nersener von denen Anrather unddiese von denen Vorigen etwas fordern könne, die Winter-quartier aber sollen, wie Vorhin, zu halbscheidt außgetheiletwerden“. Damit aber die Lasten gleichmäßiger vertheiltwerden konnten, verordnete der Graf ferner, daß die zurHerrschaft Neersen gehörigen Höfe am „Büchel“ (Bökel) denAnrathern in den Kriegslasten beispringen und zu denselbenhiermit mitgerechnet und also von den Nerser hierin befreyet,im übrig aber immerhin wie Vorzeiten zu Nersen bleibenund Vor solche gehalten seyn sollen“.