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Doppel-, 15 in Drei-, 36 in Vier-Gruppenbäufern und 16 in 3weifamilien-häufern. Die Baukoften der ßäufer liegen zwifcben 3900 und 5900 M.Viele der Fjäufer pnd mit einer von G. Metjendorf erdachten, außerordentlichpraktifchen 3entralbeizung verfemen, wodurch pch die Kopen um rund 450 M.erhöben. Die ßäufer werden teils in einfacher Miete, teils in „Miete mit
Kaufanwartfchaft" andie Genoffen abgege-ben. Die Genoffen-fchaft bat in beidenFällen nur dann einKündigungsrecht, wennder Bewohner [eineVertragspflicbt gröbliebverlebt, während demMieter vierteljährlicheKündigung zupebt.
Bei „Miete mit Kauf-an wart febaft" tritt diegrundbucbliche üeber-tragung des Änwefensauf den Namen desMieters ein, fobald Viodes Kaufpreifes getilgti|t. Bei der Äuflaffungfeitens der Genoffen-fdbaft wird der Repdes Kaufpreifes alserfte rjypotbek einge-tragen. Die Genoffen-febaft behält pch vomCage der Äuflaffungab auf die Dauer von75 Jahren für das Än-wefen ein ttlieder-kaufsreebt vor, vondem pe u. a. Gebrauchmachen kann, wennder Grundftückseigen-tümer das Grundjtückveräußern will odervererbt und der Neu-erwerber feinerfeitskeinen gleichen üilie-derkaufs - Vertrag für75 Jahre unter grund-budjlicber Sidjerpel-lung mit „rjüttenau" abfdhließt. Eine Äenderung der Beftimmungen desKaufvertrages kann — aud) wenn die Generalverfammlung pe befcbließt —nur bei Einwilligung der Landesverpcberungsanpalt (Hepfalen eintreten.
Die Geno|fenfd)aftsverwaltung verfolgt den Grundfafe, die Einfamilien-häufer nur an Mieter mit Kaufanwartfchaft abzugeben und die übrigenCüohnungen an einfache Mieter.
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