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Die deutsche Gartenstadtbewegung : zusammenfassende Darstellung über den heutigen Stand der Bewegung
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Verlangen der Gefellfcbaft ihr Gelände bis zum Jahre 1912 zum gleichenPreife zurückzunehmen.

Auch die Regelung der politifchen Verbältniffe war febwierig, da dasGartenftadtgelände auf zwei vermiedenen Gemarkungen lag. Es wurdezunächst der zu Klotjfcbe gehörige Ceil ausbezirkt und der Gemeinde Räbnitjzugeteilt. 3ugleicb wurde aber der Gartenftadt das Recht gefiebert, gegen3ablung einer bestimmten Äbßndungsfumme ein felbftändiges Gemeindewefenzu werden.

Die Gründungsgefellfcbaft, der das ganze Land gehört, ift eineGefellfcbaft mit befd}ränkter Fjaftung, die ihre Dividende auf 4 % beschränkt

Hrd). Prof. Rid). Riemerfd)mid-Münd)en.

hat und allen darüber hinausgehenden Reingewinn zum Beften der Gefamtbeitverwenden muß. Sa^ungsgemäß darf die Bebauung nur in Formen gefebeben,die eine ttlobnungsfpekulation ausfließen und die Rechte an Grund undBoden der Gefellfcbaft fiebern.

Diefe Rechtsformen find nach der Verwendung des Bodens fürFabrikanlagen, für den Bau von Kleinwohnungen und für den Bau vonLandbäufern ganz verfchieden:

An gewerbliche Unternehmen wird das Gelände verkauft und nur ein(Wiederkaufsrecht für den Fall ausbedungen, daß auf dem Geländettlobnungen zum Vermieten oder Verkaufen errichtet werden. Es werdennur Betriebe zugelaffen, von denen keinerlei Belästigung der Bewohner zubefürchten ift.

3um Bau der Kleinbauer in dem dafür vorgefebenen Viertel wurdedieBaugenoffenfcbaft ßellerau" E. G. m. b. r). gegründet. Sie kauft vonderGartenftadt Fjellerau" G. m. b. Fj. das erforderliche Gelände zumSelbjrkoftenpreis unter Eintragung des ttliederkaufsrecbtes, baut felbft undvermietet ihre Cllobnungen an die Mitglieder. Der Mietsvertrag gilt aufunbestimmte 3eit und kann feitens der Genoffenfcbaft nicht gekündigt werden,

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