706 Panbect. L. XLVI. Tit. 1. Di ßdcjuttoribiit et mandatorilms.
sind, sind die Bürgen nicht gehalten; denn du hast Das, wasin der Stipnlation ausgemacht worden war, nicht gethan, dasheisst, du hast das Werk nicht einein Anderen in Verdinggegeben, obwohl du es nachher in Verding gegeben hast; dennes ist sogut, als wäre die Verdingung, welche du vorgenom-men hast, nicht eingegangen worden, und als hattest du selbstsogleich das Werk zu errichten angefangen.
45- SCAEVOLA lib. VI. Mg. _ Ein Bürge für einenVerkäufer zweier Grundstücke ist, nachdem das eine entwährtwar, vom Käufer belangt und in eine gewisse Summe ver-urtheilt worden. Man hat gefragt: ob er gegen den Erben desVerkäufers vor dem Termin, an welchem er genö'thigt würde,dem Urtheil Genüge zu thun, klagen könne? [Scaevolaj hatdas Gutachten erlheilt: er könne klagen, es gehöre aber auseinem rechtmässigen Grunde zur Pflicht des Richters, dass derBürge entweder vertheidigt, oder befreit werde.
46- JAVOLEN. Hb. X. ex Poster. Labeon. — Wenn einGesetz den Verkäufen hat begegnen wolleit, so wird auch derBürge befreit, um somehr, weil man durch eine solche KInge[gegen den Bürgen doch wieder] an den Schuldner kommenwürde l9 ).
47. PAPIN. lib. IX. Quaest. — Julianus schreibt, dass,wenn einem Schuldner die Strafe der Deportation zuerkannt sei,für ihn kein Bürge angenommen werden könne, gleich alsob die ganze Forderung gegen ihn erloschen wäre. §. \. Wennein Haussohn in einer Sondergutsangelegenheit einen Bürgenso angenommen hat: Verbürgst du dich für sovielGeld, als ich dargeliehen haben werde? und nach-dem er aus der väterlichen Gewalt entlassen worden ist, dar-leiht, so wird der Bürge zwar dein Vater, wenn demselbender [Haupt]Schuldner nicht verbindlich ist, nicht gehalten sein,dem Sohne inuss er aber aus Rücksicht auf die Billigkeit ver-pflichtet sein.
48. InisM lib. X. Quaest. — Wenn Titius und Seja sichfür den Maevius verbürgt haben, so werden wir, nachdemdie Frauensperson davongciiommcn ist 20 ), eine Klage au/'sGanze gegen den 'Filius geben, da er hätte wissen können,oder es ihm nicht unbekannt sein durfte, dass eine Frau un-wirksam intercedire. §. 1. Dieser Erörterung kann auchjene Frage ähnlich zn sein scheinen: ob, wenn der eine Bürgewegen seines Alters in den vorigen Stand wiedereingesetzt_______________
19) Indem der Hiirge, wenn er für den Schuldner gezahlt hätte,
seinen Regress au denselben nehmen würde.•20) Wegen den .SC. rcllcjanum, s. lit. D. ad SC. VeÜeJi 10. 3.
u. I. 8. C. eod. 4. 29. '