Druckschrift 
4 (1832)
Entstehung
Seite
561
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Panukct. L. XLIV. Tit. 4. De doli malt et melut exceptionc. 561

Vormunde gesagt haben, das gilt auch Tora Curator einesWahnsinnigen, sowie von dem eines Verschwenders oder Min-derjährigen. §. 26. Wegen der Arglist eines Minderjährigenselbst iiildet aber auch die Einrede statt. Denn es ist auchkeinem Zweifel unterworfen, dass sogar hin und wieder dieEinrede wegen der Arglist eines Unmündigen zugelassen wer-den müsse, wenn er nemlich in einem Alter steht, wo ihmArglist nicht fremd ist. So hat auch J u 1 i a n u s oft gesagt,dass Unmündige, die der Mündigkeit nahe stehen, der Arg-list fähig seien. Denn wie, wenn ein Schuldner in Folgeder Unterstellung von Seiten des Unmündigen an dessen Gläu-biger Geld gezahlt hat? liier wird angenommen, er sei mün-dig, damit er nicht durch [des Schuldners] Unkiinde von seinerBosheit zweimal dasselbe Geld erhalte. Dasselbe, sagt er, giltyon einem Wahnsinnigen, wenn er, während man ihn fürverstaudesmächtig hielt, seinem Schuldner Zahlung an seinenGläubiger geheissen, oder wenn er Das, was er eingezogen,noch in Händen hat. §. 27. Rücksichtlich der Arglist seinesVorgängers kann dem Käufer keine Einrede entgegengesetztwerden. Deruft er sich aber auf seines Vorgängers Besitz,so ist es ganz billig, dass Dem, der sich der Anknüpfung anseines Vorgängers Dcsitz bedient, auch dessen Arglist widersich gelten lassen müsse; und hiernach heisst es, dass eineder Sache anhängende Einrede auch dein Käufer schade, die-jenige aber, die aus dem Verbrechen einer Person entsteht,ihm nicht schaden dürfe. §. 28. Wenn du mir, da dir desCajus Sejns gesetzmässige Erbschaft gebühren würde 51 ), undich zum Erben eingesetzt war, arglistigerweise zugeredethast, ich solle die Erbschaft nicht antreten, und nachdem ichsie ausgeschlagen, du dieselbe gegen Annahme eines Preisesdem Sempronius abgetreten hast, und dieser Erbschaftsklagewider mich S2 ) erhebt, so kann ihn die Einrede der ArglistDessen, der sie abgetreten, nicht treffen. §. 29. Wenn aberJemand auf den Grund eines Vermächtnisses Auspruch erhebt,oder Derjenige, dem eine Sache auf den Grund einer Schen-kung gewährt worden ist, wird Den die Einrede der ArglistDessen treffen, an dessen Stelle er getreten ist? Po in po-lt ins glaubt, dass er dadurch abgewiesen werden müsse, undich bin derselben Meinung, dass sie durch die Einrede abge-wiesen werden können, da sie einen bereichernden Grund [desBesitzes] für sich haben. Denn etwas Anderes ist es, Kau-fen, etwas Anderes, aus diesen Gründen an Jemandes Stelle

51) l'ervenirel nach Flor., daher Jens. p. 4C9. unnütze Be-merkung.

52) Der ich Erbschaftsschuldner bin. Glosse.Corp. jur. civ. IV. 36