1014 Cornea Largitionum.
Comites rei militaris.
Comes Largitionum. Diese Comites sind die Unterbeam-ten dos Departements des Co?nes Sacrarum Largitionum undsind, wie jener für das ganze Reich, für einzelne Diöcesenangestellt 11 "); nur ist über eine dem analoge Jurisdiction der-selben in fiskalischen Sachen nichts bekannt, sondern dicsoscheinen gleich die Rationales (s. d.) gehabt zu haben, so dassalso jene etwa Generaleinnebmer der Scliatzsteuem u. s. w. inden Diö'cesen gewesen wären. Die Nolitia Jmperii Orienta-lis erwähnt Comites largitionum per omnes Dioecetes. Ziem-lich iinbegreillich ist es, dass der Comes largitionum nurperfectissimus — also Comes tertii ordinis — gewesen seinsoll. Im JusUnianeischen Codex kommt der Comes largitio-num sehr selten vor 116 ), häufiger der Comes Thesaurorum,mit dem er völlig synonym ist, s. d.
Comites oui provincias regunt. Der Titel des Jush'iiia-neischen Codex, nnter dieser Inscriplinn (XII. 14.) zeigt ganzdeutlich an, dass unter vorstehender Benennung diejenigen Pro-vinzialslatthalter dritter Classe (Praesides etc.) 117 ), gemeintsind, welche zur Belohnung ihrer Verdienste die Comitioaprimi ordinis erhalten; sie ist mithin ein besonderer Würden-litel für letztere. Diese Comifes sind, als den Vicarii an Hanggleich, stets Spectubi/es; nur wird der Comes Urientis ein-mal" 8 ) sowohl Spectabilis als Illustris genannt. — Beson-derer Erwähnung bedürfen hier noch die von Justinian neuein-gesetzten Comites für mehrere zusammengeworfene Provinzenim Orient 119 ); für diese scheint allerdings Comes nicht blos-ser Wi/rdenlilel zu sein, sondern Comes hier den frühem Amts-tilel ganz und gar ersetzt ZU haben (s. über diese die Einleitung).
Comites rei militaris oder militum. Dieser Titel ist ur-sprünglich blos ein Würdentitel, d. h. die den I'raepositi mi-litum oder JJuccs orlheillo Comitioa primi ordinis i7 °), aberer scheint ebenfalls späterhin in einen wirklichen Arnlstilel über-gegangen zu sein. Es giebt auch Comites rei militaris seeun-di und tertii ordinis 121 ); allein im Justinianeischen Codex istvon andern als primi ordinis keine Bede. Die Comites reimilitaris sind commandirende Generale in den Provinzen, wiedie Vuves, haben aher über die Civilisten oder alle Nichtsol-
II'.) S. Qothofr. /, /, ad VI. 19,
lt(i) (Sogar noch mit bestrittener InscrtpiioH nur zweimal, e. 3.
de Kxaclor. u. c, 21. de Decurioft.117) N. Uothofred. /. /. ad VI. 17. 1.1I<S) C. 3. de Advocat. diversor. indicum.
11 9) S. Not, IUI. Cap. 2. XXVII. Prulojr.
120) S. Cujac. Vommciit. ad (.'od. XII. 12.
121) S. Ootholred. I. /. ad VI. 14. litt.