Edict XIII. Lex de Alexandrini$ et Acgypliaci» provineiit. 819
"nlassiin«« zu Streitigkeiten geg-eben werden, und nicht derEin« sagen soll, dass er nichts, der Andere, dass er zu Wei"'ff erfüllte; dass vielmehr von der ganzen .Summe von lausendBcnfhundeVtandneiinuiidachtzig' Goldstücke« dreiliunderlundnetm-""dseclizig weggenommen werden sollen. Denn Wir wollen"»ss mehr mit Milde als mit Slreng-e verfahren, und wegenJ'er von dem jeweiligen Angusfalis zu besorgenden Einsamm-'""S" noeli laiisendfiiiifhiinderfundzwaiizig- Goldslücke, aber nicht""dir, aus diesem Grunde beigesteuert werden sollen, von^'eichen der wohlanselmliche Auguslalis sich drcihundcrtiiiid-^vanzig- Goldsd'icke wegen der seehsunddreissig- jungen Pferde^''rechnen soll, welche er nach der von Allers her beständo-r en Gewohnheit für das Pferderennen zu Aloxnndrieii herge-ben muss. Die übrigen lausendzweihundert Goldslücke Sollenlll m aber als sein Gehalt zugerechnet werden. So ist die Sa-?* leicht zu lösen ttttd geht wieder den allen Gang-, ohne doch"gend Jemandem die Freiheit zu einer schlechten Handlungs-weise zu gewähren; Für die Heizung- der Öffentlichen Bäder,ll,| 'f und für den AIlticunlha^lS 3, ) und die ö'ffenllicheu Fracht-^ .''er wild das diesem kaiserlichen Gesetz [beigefügte] Ver-'•''"hniss den von anderen Abgaben £zd bestreuenden Aufwand!au ?eben. J
den H , ' l b * e ,l "' 6 S C '" P '' * ; L Wt,il Wil " nbor M «'-«>tis z»s , . Libyschen Landstrich hinzug-cliigl haben, und es wftlrr-
^ 'Jülich "ist, dass Manche aus Alexandiicii, welche bei Volhs-^ standen ergriffen worden sind, dorthin entfliehen, um denti» wohlansehnlichen Auguslalis über sie Verhängten Strafen^' '''"(gehen, so verordnen Wir, dass der jeweilige wohlan-^ "Hiebe Auguslalis die Befugnis» haben soll, aus diesemd""!"-'' ' ' < !^ ocn 1,l,si <l"('S(>m allein, einem Gefa'ngnissaufseherjj '"u zu senden, welcher niil einem öffentlichen Schreiben zude'"n"'^'' 11 ' sicher die Stelle des vorliefllirlien Statthafter«S'H. l i" V " IZ '' l|j .V''" i""<' hat, gehen soll, damit er dieselbenWobl festnehmen ', als auch dm eh die linier ihm siehendenWü| IO ] rti '' C '. 1 ""' I ,S " ,(la,( '" übergeben lasse, auf dass NiemandHii'l '" '" Alexiadri^n einen Volksaufriihr macht, dorthin(J]" : "'"' den Strafen des wohlaiisehiiliclien Auguslalis cnl-Voi 1 ''' Ausserdem soll auch Derjenige, welcher jenem AmteCent!- " Wifd ' ll '° ]i(;f "* ,liss haben, wenn er dergleichen;.„„ t '"»'reffen sollle, sie feslziinchmcn, zu züchligen, und all^ m,: "> &l Hand sie zu befreien ™). Hierauf Beschenken Wir
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