1038 Codex. L. VI. Tit. 45. De Ms, quae sub modo legata etc.
Grunde eine Klage zn. Geg. am 7. Nov. 222, u. d. C. d.K. Alexander.
3. Derselbe K. an Verina.Wenn dein Ehemann dir die Mitgift ohne Angabe einerbestimmten Quantität, sondern nur Das vermacht hat, -was erals Mitgift erhalten hat, oder erhalten würde, und du forderstdieselbe auf den Grund des Testamentes zurück, so muss notb-wendig der wirklich gezahlte Betrag derselben erwiesen wer-den. Hat er jedoch eine bestimmte Summe angegeben, somuss diese gewährt werden, wenn dieselbe auch nicht alsMitgift gegeben worden ist, wie jedes andere Vermächtniss;nur hat es alsdann nicht dieselben Rechte als die Mitgift.Geg. am 7. Mai 223, u. d. 2teu C. d. Maxim, u. Aelian.
4. D. K. Gordianus an Alexander.Wenn du, wie du vorträgst, ehe du nach dem Ablebendeiner Gattin während der Ehe ihrem Vater die Mitgift zu-rückgegeben hast, .oder ajich, bei nicht erfolgter Rückgabe,durch die Worte des Testamentes geschützt worden bist, worin,wie du versicherst, dein vormaliger Schwiegervater erklärt hat,die ganze Mitgift zurückerhalten zu haben, so darfst du nichtbesorgen, aus diesem Grunde belangt zu werden, da, wenndie Mitgift zurückgezahlt worden, keine Klage mehr übrigist, oder wenn sie nicht zurückgegeben worden, dir aus demletzten Willen des Verstorbenen eine Einrede gewährt wor-den ist. Geg. am 18. Mai 240, u. d. 2ten. C. d. Sah inuBu. Venustus.
5. Die K. Dibcletian. u. Maximian, u. dieCäaar. an Severa-
Es ist ein grosser Unterschied, ob dein Ehemann in derForm eines Vermächtnisses oder Fideicommisses angeordnethat, dir die Mitgift oder Dasjenige zurückzugeben, was in derEhestiftnng errichtet worden ist; indem in dem ersferen Fallenur das erweislich Gegebene zurückgefordert, in dein letzterenaber Alles, was in dein Instrumente verzeichnet worden ist,ohne dass eine falsche Angabe etwas schadet, beanspruchtwerden kann. Geg. am 18. Nov., u. d. C. d. Cäsar.
Fünfundvierzigster Titel.
De hts, quae sub modo legata vel fideicommissfi
relinquuutur.
(Von den zu einem bestimmten Zwecke ausgesetzten Vermächtnissen
oder L'idcicommisien.)
I. D. K. Anloninu* an Saturnina.Bei Vermächtnissen und Fideicommissen wird zwar em