Druckschrift 
5 (1832)
Entstehung
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996
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996 Codex. L. VI. Tit. 31. De repudianda vel ahstinenda hereditate.

Einunddreissigster Titel.

De repudianda vel ahstinenda 61 ) hereditate.Von dem Ausschlagen und Lostagen von einer Erbschaft.)

1. D. K. Antoninus an Mutaliut.

Wenn deine Lossagung von der väterlichen Erbschaftfeststeht und sofort klar dargethan •werden kann, dass dunicht als Erbe, sondern als Miether oder Wächter, oder ansirgend einem anderen Grunde in dem Hause gewohnt hast, sodarf mein Procurator es nicht zugeben, dass dn als Erbedeines Vaters belangt wirst. Geg. am 15. Juli 214, u. d. C.d. Messala u. Sabinus.

2. Derselbe K. an Severus.Wenn du dich von der väterlichen Erbschaft losgesagtLast, so kannst du darum, dass du Grundstücke von denGläubigern erkauft hast, sobald solches nur von dir in gutemGlauben geschehen ist, von späteren Gläubigern, welche dei-nem Vater unter gleichmässiger Verpfandung derselben Geldvorgeschossen haben, rechtsbeständig nicht belangt werden.Geg. am 27. Juni 215, u. d. 2teu C. d. L actus u. Cereal.

3. Die K. Diocletianus u. Maximianus u. die Cäsar, anTh eo do tiun iib.

Einem Notherben, welcher die Ungesetzlichkeit einesTestamentes behauptet, nachher aber, und zwar nicht zumBehuf« einer Schenkung, sondern in der Absicht, einen Ver-trag zu schliessen, vor Gericht erklärt hat, auf die väterlicheErbschaft keine Ansprüche machen zu wollen, kann die Ein-rede dieses Vertrags nicht entgegengesetzt werden, weil ereiner bereits erworbenen Erbschaft nicht entsagen konnte, undein Vergleich, durch welchen weder etwas gegeben, nochempfangen, noch versprochen worden, unwirksam ist. OhneDatum, u. d. ('. d. Cäsar.

4. Dieselben K. u. die Cäsar, an den Soldaten Modestinus.

So wie ein Grossjähriger, welcher vor dem Antritte einerihm angefallenen Erbschaft entsagt, sie nachher nicht erwer-ben kann, so ist auch die Erklärung Desjenigen, welcher ei-ner bereits erworbenen Erbschaft wieder entsagt, ohne recht-liche Wirkung; es verbleiben ihm vielmehr die erworbenen

87) Abttinere wird eigentlich von suis et necess. hered. gebraucht,repudiare von extraneis; doch kommen beide Ausdrücke BUCngemischt vor. S. Jirisson. s. v. abstinert.