Druckschrift 
5 (1832)
Entstehung
Seite
836
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836 Codex. L. V. Tit. 40. Si ex plurihut lutoribus vel curaloribus etc.

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3. D. K. G ordianus an Prudenlianus.

Wenn in den Nutzen des Minorennen Geld verwendetist, welches auf den Namen des Minorennen seinem Curatoroder Vormund zum Darlehn gegeben worden, so inuss ge-bührenderweise eine persönliche Klage -wider den gedachtenMinorennen verstattet werden. Erl. d. 5. Sept. 239, h. d. Cd. K. Gordian. u. d. Aviola.

4. D. K. Diocletianus u. Wlaximianu» an Maximiane.

Wenn Diejenigen, welche, als du dich im Aller der Un-mündigkeit befunden hast, deine Vormünder gewesen, späterin der Verwaltung [deines Vermögens] verblieben oder [dir]zu Curatoren bestellt sind, und deine Grundstücke verpachtethabe», so wirst da sie befugter Maassen belangen. Aber eshat dir auch aus ihrem Contract eine analoge Klage gegen dieErben des Pächters erworben werden können. Erl. d. 5. März,. d.. C. d. K.

5. Dieselben K. 0. die Cäsar, an Oncsima.

Durch, seinen Vormund kann dem Pflegebefohlenen ei" eKlage nur aus gewissen Gründen erworben werden. Geg. "13. Dec., u. d. C. d. Cäsar.

Vierzigster Titel.

Si es pluribus tutoribus vel curatoribus omnß s

vel uiius agere pro minore vel conveniri

possin t.

(Ob von mehreren Vormündern oder Curatoren alle oder nur c'» er

für den Minderjährigen klagen oder belangt werden können.)

1 1. D. K. Antoninus an den Soldaten Cassini.Dass von einem der Vormünder oder Curatoren'die Sachedes Minorennen vertreten werden kann, wenn die übrig 6 "Vormünder oder Curatoren sie nicht vertreten wollen, «aridir nicht unbekannt sein. Erl. d, 5. Nov. 214, u. d. C *Messala u. d. Sabin us.

2. D. K. Constantin. u. der Cäsar Licinius an Symniachu'-

Wenn die Verantwortlichkeit für die Vormundschaft ' ,ac .Provinzen getheilt ist, so muss die Klage nur allen Denjeni-gen insinuirt und von Denen angestellt werden, welche in » erProvinz [, in welcher der Vermögensteil, den der Prozessi be-trifft, sich befindet,] das Amt der Vormundschaft oder CnWbekleiden, , damit nicht aus andern Provinzen Vertreter vo»Minorennen vor Gericht gezogen werden müssen. Geg.