816 Codex. L. V. Tit. 34. Qui dare lulores vel curatorcs, etc.
nen Wir mit Recht, dass man sich an sie halten kann, wennsie aus ihren Vorrechten keinen Vertheidigungsgrund zn ent-nehmen vermögen. §. 2. Uebrigens bestimmen Wir, das»Das, was sonst in Betreff der Minderjährigen in den alten Ge-setzen verordnet ist, unangetastet bleiben soll. §. 3. In denProvinzen aber sollen die Decurionen bei der Ernennung vonVormündern oder Curatoren für Personen von der Würde derClarissimi die schuldige Sicherheit bestellen und, ihrer Gefahreingedenk, sich erinnern, dass künftig auch ihr eigenes Ver-mögen für die S.cbadjoshaltung der .Minorennen verhaftet ist.Geg. zu Mailand, d. 30. Dec. 389, n. d. C. d. TiinasiuSu. d. Promotus.
2. D. K. Tkeodotius, Arcadiu» v. Honorius an Aure-lianus, Prarf. Vrbi.
Durch ein allgemeines Gesetz ist dein vorgebeugt, dassSolche, welche mit den Amtsverrichtungen eines Decurio be-schäftigt sind, zur Vormundschaft über illustre Senatoren be-rufen werden. Geg. d. 25. Juli 393, XX. i. Sten C. A. &•Theodosius u. d. Ab uu dantius.
Vierunddreissigster Titel.
Qui dare tutores vel curatores, et qui dari
non posaunt.
[Wer zum Formund oder Curator bestellen und wer [dazu] nicht
bestellt werden kann.)
1. D. K. Alexander an Ampliiiulus.
Da du anführest, dass man dir, indem du dich in demje-nigen Alter befindest, wo, wenn über deinen Rechtszustand Ge-wissheit vorhanden wäre, durch Vormünder oder Curatorendeine Angelegenheiten verwaltet werden müssten, deine Frei-lieit streitig macht, so hiitte dieser Umstand doch nicht ver-hindern müssen, dir, nachdem der Rechtsstreit über die Frei-heit eingeleitet worden (Überall causa ordinata i33 ')), eine»Curator, durch welchen deine Sache vertheidigt werden kann»zu bestellen, weil du inzwischen 134 ) für einen Freien anzu-sehen wärest. Erl. d. 1. A 7 ov. 222, u. d. C. d. R. Alexander.
2. Derselbe K.anArtemisia.Der Ehemann kann, wiewohl er den Angelegenheiten sei-ner Ehefrau Aufmerksamkeit widmen muss, doch für sie nicü
133) S. d. Öemerk. zu /. 7. §. ult. D. de überall causa B.225. Nro. 103. dieser Uebers.
134) D. h. in dem Zeitraum, während der Prozess dauert.
4. S.