Druckschrift 
5 (1832)
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814
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814 Codex. L. V. Tit. 32. Ubi pelanlur tulores vel curatores.

Sachen gerechnet werden 131 ), du aber Torträgst, dass derStellvertreter, der zur Nachsucbung eines Vormundes für denUnmündigen von der Mutter bestellt worden war, von Käu-bern ermordet und die Nachsuchung wegen Uuvermeidlicbkeitverzögert worden ist, so wäre es sebr hart, die Mutter, wel-cher nach deiner Versicherung kein Felder beizumessen ist,von der Erbfolge [in das Vermögen ihres unmündigen Soh-nes] auszuscbliessen. Erl. d. 11. März 291, u. d. C. d. Xi-berianus u. Dio.

0. Dieselben K. an Asclepiodotus.

Da einem Unmündigen, der in rechtmässiger Art [bereits]einen Vormund bat, ein [anderer] Vormund nicht geg-ebenwerden kann, so siebest du ein, dass die Mutter die Fluchtder mütterlichen Liebe in IJetreif der Nachsuchuiig um eine"Vormund nicht vernachlässigt hat, sondern vom Recht g e "schützt mit Grund für ihren Sohn einen Vormund nicht ioi"dert. Verord. zu Byzanthun, d. 3. April, u. d. C. d. R.

I 10. Dieselben K. u. die Ciisar. an Priscut.

Für die Enkel deines Bruders kannst du, wenn ihre Mie-ter in der Nachsiichnng um Vormünder ^£iir dieselben] i'' reschuldige Pllicht nicht erfüllt, förmlich um Vormünder nach-suchen. Verordn. zu Sinniiim, d. SO. April, u. d. C. d. Cäs*"'

11. D. K. Zeno an Dioscorus, Praef. Praet.

Die Mütter sollen der Verpflichtung unterworfen sein, aiicüfür ihre natürlichen Rinder eben so wie für die, welche a ,lSvollgültiger und rechtmässiger Ehe entsprossen sind, um \oT'münder nachzusuchen, und es soll ihnen, wenn sie die Nacu-guchung um Vormünder nicht gehö'rig besorgt haben, zur vei-meidung der durch die Gesetze oder kaiserliche Constitution 6 'bestimmten [Nachtheile] die Unkunde des Hechts nicht ^ nStatten kommen. Geg. zu Constantinopel, d. 1. Sept. 470»O. d. 2ten C. d. R. Zeno.

Zweiunddrcissigster Titel.

Ubi petantur tutores vel curatores.{Wo um Vormünder und Curaloren nachzusuchen sei.)

1. D. K. Antoiiinus an A'ris tobula.

Die Magistratspersouen derjenigen Stadt, ans weichet u

131) Nämlich in sofern es der Mutter möglich war, die Na <«Uflhung, woran sie selbst durch Zufall gehindert »^iJ sj.^einen Stellvertreter verrichten zu lassen; cf. Glück X**'122. Note. 77.