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Codex, h. V. Tit. 12. De jure dotium.
7. D, K. Gordianu8 an Marcus.Ist von deinem Schwiegervater für deine Ehefrau dir einHeirathsgut bestellt worden, aber darüber nicht [schon] zurZeit der Bestellung-, sondern [erst] später, eine Stipulationgeschehen, so hat dein Schwiegervater durch einen Vertragmit dir, falls er denselben nicht mit dem Willen seiner Toch-ter errichtet hat, die Lage derselben nicht verschlechtern können.Denn wenn sie (die Tochter) allein wegen des IfeirathsgutsKlage erhebt, so kann ein solcher [ohne ihre Einwilligungvon ihrem Vater abgeschlossener] Vertrag ihr nicht zum Scha-den gereichen, wie mit Recht behauptet wird. Geg. d. 1, Oct.238, u. d. C. d. I'ius ii. Poiilian.
8. Derselbe K. an Agrippina.Auch wenn die Mutter sich nicht [ausdrücklich] die Rück-gabe des Ifeirathsguts hat stipiiliren lassen, sondern, das»Das Jen ige, was sie alslleirathsgut gegeben habe,an sie gelangen oder ihr gehören solle, falls dieTochter in der Ehe verstürbe, so hat sie, falls die Tochterwährend der Ehe verstirbt, wie Wir für sehr billig- erachten,das Recht zur Klage ex stijmlatu erlangt. Daraus folgt, dassauch Das, was als Zugabe des Ileirathsguts gegeben ist, mit-telst der gedachten Klage zurückgefordert werden kann. Geg.d. 1. Febr. 240, u. d. 2ten C. d. Sabin, u. Venust.
0. D. K. Decius u. der Cäsar an Urbicana.Es ist nnbeweifelt, dass du wegen deines Ileirathsgutsein Vorzugsrecht vor dem Staate hast, dessen Schuldner dei»Ehemann später geworden ist. Geg. d. 8. Juni 250, u. d»2ten C. d. K. Decius n. Gratus.
10. D. K. Dioclc lianus u. Maximianus an Ing emius.Hast du gestä'ndJich ein zu einem gewissen Preise ange-schlagenes Heirathsgut erhalten, so ist nach gemeinem Rechteklar, dass [dir] aus dem Vertrage, welcher bei Bestellung desHeirathsguts errichtet ist, die Klage aus dem Kaufe zusteht.Denn wer möchte daran zweifeln, dass du deiner Frau ["" r Jden angeschlagenen Preis schuldig bist, da ja die Sachen aufdeine Gefahr schlechter werden, oder zu deinem Nutzen Zu-wachs erhalten? Eil. d. 20. April 286, u. d. 2ten C »•Maximus n. Acjuilin.
II. Dieselben K. u. die Cäsar, an Sevtra.Dass wegen Dessen, was, wie du bemerkst, als Hei-rathsgut gegeben und [davon] entwendet worden ist, deinem