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Codkx. L. I.V. Tit. G5. De lucato et eonluclo.
Btändig erscheint; denn Niemand kann sich gelbst mit Rechtden Besitz 153 ) verändern.
24. Dieselben K. u. die Cäsar, an Antoninus.
Ein Pachtcontract ist auch ohne Errichtung' von Urkun-den gültig-. Daher musst du, wenn gleich keine Urkunden ab-gefasst worden, die Erben des Pachters, nicht aber dessenFrau verklagen. Für die nachfolgende Zeit freilich, wo siedeiner Angabe nach selbst Pachterin gewesen, magst du, wenndu die Richtigkeit deines Anführen« beweisest, den ganzenPachtzins von ihr fordern.
25. Dieselben K. u. die Cäsar, an Epagathus.
Wenn Jemand ein Feld oder sonst einen Gegenstand pacht-weise empfangen hat, so inuss er erst den Besitz zurücker-statten, und nachher den Streit wegen des EigenthuuiSführen.
26. Dieselben K. u. die Cäsar, an Oplon u. Tlermogenes.
Wenn ihr den Pacht erfüllt habt, so ist die deshalb auf-gesetzte Urkunde unkräftig geworden. Ist etwas euch Zuge-höriges in dem Grundstück gewesen oder euch mit Gevva"entrissen worden, so wird der Statthalter der Provinz dessenWiedererstattung anordnen.
27. Dieselben K. u. die Cäsar, an Nero.Wenn der Eigeuthümer des verpachteten Grundstücksdir auf Stipulation angelobt hat, dir zu bezahlen, was du f' ,rdie Pachter desselben ausgelegt hast, so wird der competenteRichter dessen Erstattung an dich anordnen. Denn wenn dieUebereinkunft auf eine Verabredung (placilum) beschränkt g e "Wesen ist, so siehst du wohl, dass aus dem blossen Vertragenach iinscn» Rechte kein Ülagrecht erwachsen kann.
28. Dieselben K. u. die Cäsar, an denselben Nero.
Bei der Verpachtklage sowohl als bei der Pachtklage W» r( *bekanntlich anf Arglist und [nicht geleistete] Obhut, i" cutaber auf Zufälle, denen man nicht widerstehen kann, gesehen-
29. Dieselben K. u. die Cäsar, an Julianus.Da du anführst, dass der Pachter Gebäude, die er nnteP"
153) D. i. den Rechtsgrund des Besitzes, wenn der M°?2,iL.possessore Uesitzemle oder nur Detinirende sich als Biß
thünier benimmt, indem er die besessene Sache yei'pa ,:
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fr. 19. §. i. de acqu. v. am. vost. 41. 2. fr. 33. §. *• de mUry '41. 3.