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5 (1832)
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Codex. L'. IV. Tit. 35. Mandali vcl contra.

die Zurückgabe des Hinterlegten untersagen solle; nachdemselbige erfolgt ist, kann der Hinterleger, als nunmehriger Be-sitzer, von Dem, der untersagt hat, in Anspruch genommenwerden. Wird hiergegen gehandelt, so soll der Untersagerjeden Schaden, der Denjenigen triift, welchem Gewalt geschieht,ersetzen, wie auch ein Dritttheil von einem Procent 117 ), alsZinsen, von der Zeit an, wo selbige Protestation geschehenist. In diese Strafen fallt [auch], wer einem Miethmanne dieZahlung des Miethzinses oder einer öffentlichen Person dieBrotverwaltung untersagt.

12. Derselbe K. an Joannes, Praef. Praet.

Den unnützen Unterschied, welchen die Alten gemacht,abschalfend, verordnen "Wir: Wenn Jemand Gold oder Silbervon einem gewissen Gewicht, verarbeitet oder in Barren, hin-terlegt und mehrere Erben einsetzt, darauf aber einer von die-sen den auf ihn kommenden Antheil vom Depositar erhebt,der Andre dies unterlasst, oder sonst durch zufallige Ereignisseverhindert wird, es zu thiin, worauf sodann der Depositar i»Abfall des Vermögens geräth oder, das Hinterlegte unabsicht-lich verliert: so soll der Miterbe nicht befugt sein, gegen sei-nen Miterbeu aufzutreten und von seinein Antheil zu ent-nehmen, was er auf den seinigen nicht hat erlangen könne")als ob Das, was der Miterbe erhalten hat, gemeinschaftlich vT»"re, da doch Niemand z-weii'elt, dass, wenn gewisse Gelds"«""men depoiiirt gewesen wären und einer der Miterben seinenAntheil empfangen hätte, alsdann derselbe dies mit Kechtgetban habe und an einem andern Theil sich nicht vergreif« 1 'dürfe. Denn Uns scheint weder bei Barren, noch bei \y eX 'arbeiteten] Stücken, noch bei baarein Gelde Derjenige, der sei-nen Antheil empfangen hat, verbind/ich zu sein, weil sonst dieSorgfalt die Strafe der Nachlässigkeit tragen -würde. De" uhätte auch der andre Erbe so wie sein Miterbe den heifnemenZeitpunkt in Acht genommen, so hätte jeder das Seinige be-kommen und es wäre zu nachherigen Streitigkeiten kein A"-lass gewesen. , ,

Fünfunctdreissigster Titel.

M a n d a t i v e l contra.(Von den Klagen und Iliickansprüchen aus dem AuflragscontracU-J1. D. K. Severusu. Ant oninus an L conidal.Wider Den, dessen Geschäfte [von dir] besorgt wordensind, kannst du wegen des Geldes, welches du aus deine

117) Auf jeden Monat, also 4 Procent.