Druckschrift 
5 (1832)
Entstehung
Seite
542
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I

542 Codex. L. IV. Tit. 7. De condiclione ob turpem causam.

ten Bedingung von Seiten Desjenigen, der jene empfangen hat,wenn diese nicht auf etwas Unmögliches geht, die Condictio!»statthaft ist, das lehrt die Wissenschaft des Hechts. Wenn fdu also, dein Eigenthum ans Freigebigkeit deiner Braut über-lassend, eine gewisse Bedingung gemacht hast, sie aber diesel-be, obschon sie es vermochte, nicht erfüllt hat, so ist dir un-verwehrt, wenn du willst, ihre Erben auf Rückgabe des Ge-gebenen zu belangen. Geg. zu Sirmiuin, d. 11. Februar, rf>d. C. d. K.

0. Dieselben K. u. die Cäsar, an Bibulus.

Wenn du, als Freier, etwas gegeben hast, damit deineTöchter freigelassen würden, so steht dir, wenn der Grundnicht verwirklicht wird, die Coudiction auf dessen Rückgabezu. Denn wenn ein Sclave von seinem Sondergut demHerrn etwas giebt, so kann er zwar gegen diesen selbst keineKlage Laben, aber wenn er sich an den Statthalter der Pro'vinz wendet, so wird dieser den Herrn, der einmal für dieFreilassung Geld genommen hat, der rechtlichen Begünstigung"der Freiheit wegen, unbeschadet der Ehrerbietung 18 ) ermah-nen, dass er sein Wort halte. Geg. zu Sirminmj d. H-Febr., u. d. C. d. K.

10. Dieselben K. u. die Cäsar, an Cononiana.

Es ist gewiss, dass du das von dir gegebene Geld keines-Weges zurückfordern kannst, wenn der Grund, weshalb es ge-geben worden, nicht durch die Schuld des Empfängers, son-dern durch einen Zufall unverwirklicht geblieben ist. Geg«zu JMicoinedia, d. 2. Dec., u. d. C. d. Cäsar.

11. Dieselben K. u. die Cäsar, an Stratonica.

Wenn wegen zu übernehmender Anwaltschaft Geld g*"geben, aber von den Empfangern durch ihre Schuld das Ver-sprochene erweislich nicht erfüllt worden ist, so gebührt es sich»das solches Geld zurückgegeben werde. Geg. d. 16. Dec. Ufd. C. d. Cäsar.

Siebenter Titel.

De condictione ob turpem causam.(Von der Condiction wegen eines schändlichen Gründet.)

1. D. K. Antoninus an Ingenuus.Wenn du aus deiner Verschreibung belangt werden solltest»so lnusst du dem, der die Sache erörtern wird, beweisen,

18) Die der Sclave ihm schuldig i*t.