Druckschrift 
5 (1832)
Entstehung
Seite
451
Einzelbild herunterladen
 

Codex. L. III. Tit. 28. De inofficioso tcstamenlo.

451

Wohl ihr Vater, nachdem er aus der väterlichen Gewalt ent-lassen worden, gestorben ist. Geg. zn Rom, d. 26. Juni 215,«• d. 2ten C. d. Lactus u. d. d. Cerealis. .

8. D. K. Alex ander an Florcntinxis.

Es darf den Eltern die Freiheit, ihre Erbschaft unter ihreKinder zu verlheilen, nicht entzogen Werden, wenn nur nachder letztwilligen Anordnung eines von den Eltern ein Kind,Welches sich seiner .kindlichen Liebe bewusst ist 70 ), nicht we-niger das Viertel von dem Tkeil erhält, welcher demselbengebührt haben würde, wenn [der AscendentJ ohne Testamentverstorben wäre. §. 1. Wer aber die letztwillige Anordnung'seines verstorbenen [Vaters] dadurch anerkannt hat, das» erdie väterlichen Schulden nach Verhältnis» seines Erbthells be-zahlt, oder auf eine andere gesetzliche Weise [die Gläubiger}befriedigt hat, kann, wenn gleich ihm weniger, als ihm ge-bührte, hinterlassen worden ist, doch, vorausgesetzt, dass er"'(er als fünfundzwanzig' Jahre ist, den letzten Willen seinesVaters, welchen er gebilligt bat, nicht als einen lieblosen au-U'ige«. Geg. d. 7. Febr. 223, u. d. 2teu C. d. Maxiinusu. d. d. Aelian.

9. Derselbe K. an Romano.Es ist ein ausgemachter Rechtssatz, dass über ein lieblo-ses Testament eines Soldaten, welches entweder nach demSoldaten- oder nach dem Civilrecht errichtet worden ist, gleich-*>el ob erßenturio oder Tribun us einer llecresabtheilung gewe-sen ist, auch nicht einmal seine Rinder sich beschweren können.Ge g.d. 15. Mai 223, n, d. 2ten C. d. Maxim, n. i. d. Aeliaii.

10. Derselbe K. an Quintini anus.

Wenn das Vermögen der Erben des Qnintinianus, — ronwelchem du behauptest, dass er dein Vater sei, — gegen wel-CUf s &n wegen lieblosen Testaments klagen wolltest, vermö-Re Äliccessionsrechts dem Fiscus gehört, oder der Fiscus den.jacklass des Qiiiuliniaims selbst, als einen erblosen, iune hat, so, au! '* st du den Frozen vor Unserem Procurator führen 71 ). Geg.u - 12. Aug. 223, u. d. 2ten Cd. Maxim, u, d. d. Aelian.

11. Derselbe K. an Ing cnuus.Einem Solchen, welcher nicht zum Thiergefecht vernr-

'0) I). h. seinen' Eltern keine Veranlassung zur gänzlichen Ent-erbung «der tbeüweisen Aussehliesaunff vom Pflichttheil Rege«

ben hat.

"1) lieber die verschiedenen Erklärungen dieser Stelle s. r.

WlUOk VII. S. 407 11. Anni. 37. u. V'iancke <1. K. «I. Noth-«»ben u. ftlicbttheilsberecht. S. 2öG f. Anni. 1.

29«