438 Codex. L. HI. Tit. 22. Vbi causa Statut agi debeat.
meraden Schaden zugefügt Laben soll, im Militairgericht Redelind Antwort stehen, in welchem auch hinreichende Mittelzur Beweisführung, bekannte Zeugen und die üchtesten Ur-kunden gewährt werden können. Geg. d. 29. Jan., u. d. C. *.
Zweiundzvvanzigster Titel.
Vbi causa Status agi debeat.(IVo eine den Hechtszustand betreffende Rechtssache verhandeltwerden muss.)
1. D. K. Alexander an Aurelius Aristocrate»,
Wenn Diejenige, welche, als sie dir als Sclavin diente, rondir entflohen ist, und sich hl eine andere Provinz begeben hat,die Freiheit für sich in Anspruch nimmt, so ist sie nicht mitUnrecht zu nöthigen, an dem Orts zu prozessiren, von wel-chem sie sich als Flüchtling entfernt hat. Darum wird dennder Präsident der Provinz, welcher an jenem Orte Hechtspricht, es sich angelegen sein lassen, sie in die Provinz, inWelcher sie als Sclavin gedient hat, zurückzuschicken; nichtaber darf sie da, wo sie ergriffen worden ist, gehört werden.Geg.d.20. Aug. 231, ii.d.C.d. Poinpejaii. u. d. Pelignian.
2. 1). K. Dccius an Felix.ljJs ist Allen bekannt, dass Unsere Procuratoren Rechtssa-chen, welche den Rechtszustand betreiFen, nicht untersuchenkönnen. Geg. d. 1. Dec. 250, n. d. 2ten C. d. Decius i».d. d. Gratus.
3. D. K. Diodetian. u. Maximian, u. dieCäiar.an Zcnonia.Wenn du dich im Besitz der Freiheit befindest, so inuss,da auch hei einem Streit iiher den Rechtsznstand der Klügerdem Gerichtsstand des Beklagten folgen muss, der Freiheits-prozess da geiiihrt werden, wo sich Die, welche als Sclavinin Anspruch genommen wird* 4 ) aufhält, wenn gleich derKläger mit der Würde eines Senator geziert ist. Geg. d. 14-Mai, ii. d. ß d. K.
4. Dieselben K. u. Cäsar, an Sisinnia.Es ist kein zweifelhafter Rechtssatz, dass, wenn Jemand,welcher sich in dem Besitz der Sclaverei befindet, die Frei-heit in Anspruch nimmt, die den Rechtszustand betreffendeRechtssache da verhandelt werden müsse, wo Der, welcherHerr zu sein behauptet, seinen Wohnsitz hat. Geg. MT*V"zanz, d. 6. Mä'iz, n. d. C. d. Cäsar.
54) D. h. in diesem Falle Die, an welche das Rererfpl gerich-tet ist.