Codex. L. II. Tit. 19. De negvliis gcstis.
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6. Dieselben K. an Qallus.Du behauptest, das» dir ein Corator im Testament deinesVaters bestellt sei. Das kann man nun zwar nicht als deinHecht gemäss geschehen, ansehen; wenn er aber, wie du an-führst, sich in die Verwaltung- gemischt hat, so steht dir dieGreschäftsfiihrubgsklage sowohl gegen ihn, als gegen die Erbendesselben zu. Geg. 207, n. d. C. d. Aper u. Maxim.
7. D. K. Antoninui an Kuphrales.Wenn du von Dem, welcher deine Geschäfte geführt hat,zum Erben auf zwei Zwölftel eingesetzt -worden bist, so stehtdir, wenn gleich du die Erbschaft antrittst, doch rüeksiehllichder übrigen zehn Zwölftel eine Forderung gegen deinen Mit-erben zu, wenn du gegen den Verstorbenen eine Klage ge-habt hast. Geg. zu Koni, den 10. März 21G, u. d. 2ten C.d. Sabin, n. d. d. Anulin.
8. Derselbe K. u. Cäsar an Sc Bertis.Trete gegen Die, welche deine Geschäfte geführt haben,mit der GescuäftsRihrmigsk.'lage nach dem Civürecht auf, undes wird dir nicht i, n Wege stehen, wenn du wegen militai-rischer Beschäftigungen diesen Prozess etwas s\>ät angestellthaben wirst, da diese Art von Klagen durch die Einrede derVerjährung nicht ausgeschlossen werden kann 00 ). Geg. d.27. Juli 218, u. d. C. d. K. Antonin. u. d. Advent.
0. Derselbe K. an Sallustius.
Wenn Julianus dein Geld von deinem Schuldner gefor-dert hat, und du diese Zahlung genehmigt hast, so hast dugegen ihn die Geschäftsfiihrungsklage. Geg. <1. 25. Febr. 217,u. d. C. d. Praesens u. d. 2ten d. Extricat.
10. D. K. Alexander an Secundus u. Andere.Wenn ihr einen fremden für seinen Herrn nicht unbrauch-baren Sclaven, da er sich krank befand, geheilt habt, so habtJ"r das Geschäft mit Nutzen geführt und könnt mit den euchz«standig eu K| a n. en di e Kosten wieder erlangen. Geg. d. 20.Nov. 226, u . d. 2ten C. d. K. Alexander u. d. d. Marceil.
11. Derselbe K. an Herennia.
Du forderst zwar auf eine nicht rechtmässige Weise, das«dir die Alimente, welche du deinen Söhnen geleistet hast, za-nickgegeben werden sollen, da die mütterliche Liebe erheischte,
8 G) S. jedoch L. 3. V. de praeter. XXX. vcl XL. ann. 7. 39.