322 Codex. L. II. Tit. 12. Ex quibus caueis infamia irrogatur.
2. Dieselben K. an Vencriu».
Der kann weder als wegen Diebstahls, noch als wegenRaubs, noch als wegen Diebstahls am öffentlichen Vermögen(peculatus) verurtheilt angesehen werden, welcher deshalb,weil er an Abgaben mehr, als geschuldet wurde, eingeforderthalte, vom Präsidenten auf das Doppelte verurtheilt wordenist. Geg, d. 9. Jan. 197, u. d. C. d. Lateran, u. llufin.
3. Dieselben K. an Metrodorus.
Da der Proconsnl (vir clartss.), obwohl ein härteresUrtheil hätte gesprochen werden sollen, doch, durch gewisseRücksichten bewogen, ein gelinderes Urtheil ausgesprochenund befohlen hat, dass du zwei Jahre lang'aus dem Stand derDccurionen austreten solltest, so ist es offenbar, dass du nachVerlauf der Zeit nicht zu den Infamen gehörst, und twtfdeshalb, weil der Richter nach den zwei Jahren den Aus-schluss vom Decurionat dir erlassen zu Laben scheint. • Geg".d. 23. Dec. 197, u. d. C. d. Lateran, u. Rufin.
4. Dieselben K. an V enuslianus.
Wenn du bewiesen haben wirst, dass Posidonius, welcherauf die Zeit eines Jahres relegirt war, nicht dem Urtheil desProconsnl gemäss [die Provinz] verlassen habe 58 ), so ist erin ein zeitiges Exil von fünf Jahren zu veriirt.heilen, darf abernicht für infam gehalten werden, weil die Härte des Urlheil«einen Vergleich mit den übrigen Nachlheilen zu scbliessenscheint. Geg. d. 24. Febr. 198, u. d. C. d. Saturn in. u.d. Gallug.
5. Dieselben K. an Amb rosius.
Es ist zwar verboten, die Decurioneii, inffleicben die Söhneder Decurioneii mit Ruthen zu geisseln; wenn aber der Pro-
58) Die, gewöhnliche Lesart ist: Si Posidoniiim — rclegnUM}senlenliam non excetline l'rocunaulis jtrobaecris, quim/uc an» 1 *damnandum — etc. Viele haben nun rclegaliim in rc/cgmidui/hund damnandum in damnatum umändern wollen. S. v. G'lücKV. S. 156. Anm. 19. Dagegen lesen Andere secnntJuwi sen-tentiam, welche Lesart eine Handschrift (s. die Anm. im (>(■"•Spangenb. C.j. ad h. I.) und die. Auctorität des ScholiastenThalelaeus fzu Basil. XXI. 3. 4. unt. uro. f. T. II. ji.CvW-)für sich hat. iVach dieser in der IJelipisetziing befolgten h cS "alt ist der Sinn der Stelle dieser: Posidonius war wegen eine»infamirenden Verbrechen« statt einer sonst nur verwirktenGeldstrafe auf ein Jahr relegirt worden., er kam aber ''einUrtheil nicht nach und verlies« die Provinz nicht. Deshalbverurtheilte ihn der Kaiser zu einem fünfjährigen Kxile»schenkte ihm aber wegen der härteren Strafe die Infamie. »•v. Glück a. a. O. u. Cr am er DupUHfL jur.civ. e. 1. y. 10*88'