ConEX. L.I. Tit. 27. De. officio PracJ"eclipraelorio Africae etc. 225
Mitgliede ein einfacher Gehaltsbetrag- zu 5 Dukaten und eineinfacher Rationsbetrag zu 4 Dukaten, thut 34 Dukaten. Denübrigen sechs und zwanzig" Mitgliedern ein einfacher Ge-haltsbetrag' Zu 5 Dukaten und ein einfacher Rationsbetrag- zu4 Dukaten, macht zusammen 234 Dukaten. Den in der scholaNomenculalorum angestellten z wei un dz w a n z ig Mitglie-dern ist ein 22facher Gehaltsbetrag- zu 5 Dukaten und ein12facher Rationsbetrag- zu 4 Dukaten angewiesen, thtit 115Dukaten. Nämlich dem ersten Mitgliede ein einfacher Ge-haltsbetrag- zu 5 Dukaten und ein einfacher Rationsbetrag- za4 Dukaten, thut 16 Dukaten. Den übrigen einundzwan-zig' 43 ) Mitgliedern ein einfacher Gehaltsbetrag' zu 5 Dukaten'lud ein einfacher Rationsbetrag zu 4 Dukaten, thut 99 Duka-ten. Den sechs in der schola Stratorum angestellten Mit-gliedern ist ein 7facher Gehaltsbetrag- und ein 6/ächer Rations-betrag angewiesen, also 59 Dukaten. Nämlich dem erstenMitgliede ein einfacher Gehaltsbetrag- zu 5 Dukaten und ein ein-'fachor Rationsbetrag zu 4 Dukaten, thut 14 Dukaten. Den übri-gen fünf Mitgliedern ein einfacher Gehaltsbetrag-zu 5 Dukatenund ein einfacher Rationsbetrag zu 4 Dukaten, macht zusam-men 45 Dukaten. Den zehn in der schola Vractorianorumangestellten Mitgliedern ist ein 12facher Gehalts- und einllfacher Rationsbetrag angewiesen, macht zusammen 97 Du-katen. IVä'inJicu dem ersten Mitgliede ein doppelter Gehalts-betrog zu 5 Dukaten, und ein einfacher Rationsbetrag zu 4Dukaten, thut Iß Dukaten. Deu übrigen neun Mitgliedern*"> einfacher Gehaltsbetrag zu 5 Dukaten und ein ciufacherRationsbetrag- zu 4 Dukaten, macht zusammen 71 Dukaten,~p" zehn in der schola Draconariorum angestellten Mit-gliedern ist ein llfacher Gehaltsbetrag und ein lOfacher Ra-t'onsbetrag- angewiesen, thut 206 Dukaten. JVa'mlich deme ""steii Mitgliede ein einfacher Gehaltsbetrag- zu 14 Dukatenjind ein einlacher Rationsbetrag- zu 4 Dukaten, thut 16 Dn-*aten. Den übrigen neun Mitgliedern ein einfacher Gehalts-etrag zn 5 Dukaten und ein einfacher Rationsbetrag- zu 4»katen, thut 80 Dukaten. Den zwanzig- in der Canzlei
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'partim angestellten Beamten ist ein 24facher Gehaltsbe-
J* a ff und ein 21facher Rationsbetrag- angewiesen, thut 2241 1 ten. Nämlich dem ersten Beamten ein dreifacher Ge-«> tsuetrag zu 5 Dukaten und ein doppelte/ Rationsbetrag zuDukaten, macht zusammen 24 Dukaten. Den hierauf fol-| e «den drei Beamten ein doppelter Gehaltsbetrag zu 5 Du-alen und ein einfacher Rationsbetrag- zu 4 Dukaten, thut
4 3) Statt elf, wie im Texte steht.'Lor P- jur. civ. V.
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