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5 (1832)
Entstehung
Seite
16
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16 Codex. L. I. Tit. 1. Von der Jwchslen Dreieinigkeit

in seiner Heimath lebe nnd sich daselbst ganz ruhig verhalte undder Zeichen und des Namens eines Geistlichen beraubt werde.§. 5. Dies Alles wird nun Deine Magnificenz in UngernSinn und Unsere Absicht eingehend zu befolgen und ins Werkzu setzen wissen. Gegeben am 17. Februar 449.

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Der Kaiser Marcianus an den Palladius, Praef. Praet.

Kein Geistlicher oder Kriegsmann oder irgend Jemandaus einein andern Stande soll sich für die Zukunft unterlan-gen, vor öffentlich versammelter Volksmenge, so dass diesees hören könne, vom christlichen Glauben zu sprechen undhierdurch Veranlassung zu Aullauf und Abtriinnigkeit zu ge-ben. Denn Derjenige handelt auch gegen den Ausspruch derehrwürdigen Kirchenversammlung, welcher es wagt, Das, wasschon früher beurtheilt und richtig festgestellt worden ist, aufsNeue zu untersuchen und öffentlich darüber zu streiten, da esbekannt ist, dass Das, was jetzt ron den Geistlichen, die sichauf Unsern Befehl zu Chalcedon versammelt haben, über denchristlichen Glauben festgesetzt worden ist, mit den Aussprü-chen der Apostel und den Beschlüssen der heiligen Väter,die sich an 818 zu Nicä'a nnd an 150 in dieser Hauptstadtversammelt haben, übereinstimmt. Die aber, welche diesesGesetz überschreiten, werden der Strafe nicht entgehen, weilsie nicht nur gegen den in Wahrheit festgesetzten GlaubenVerstössen, sondern auch durch solchen Streit vor Juden undHeiden die heiligen Geheimnisse entweihen. Wenn es alsoein Geistlicher wäre, der öffentlich über die Religion zu spre-chen wagte, so soll er von der Gemeinschaft der Geistlichenausgeschlossen werden, wäre er aber vom Kriegerstande, so»oll er der Schärpe verlustig gehn. Die Uebrigen aber, wel-che sich dieses Verbrechens schuldig machen, sollen, wennsie Freie sind, aus dieser heiligen Stadt verwiesen und durchsrichter/iebe Strenge mit den gebührenden Strafen belegt, wennsie aber Sclaven sind, mit den strengsten Züchtigungen heim-gesucht werden. Gegeben zu Constantinopel am G. Februar459 unter dem Consulate des Patricius und Itichimerus.

I

Der Kaiser Juslinianus.

Da der wahre und untrügliche Glaube, welchen die hei-lige katholische und Apostolische Kirche Gottes lehrt, aufkeine Weise eine Neuerung duldet, so haben Wir, die Wirden Glaubenslehren der heiligen Apostel und Derer, die nachihnen in den heiligen Kirchen Gottes gewirkt haben, folgen,

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