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3 (1831)
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366
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366 Pandsct. L. XXXII. De legatis et fideicemmissis III.

36. — 35. — Beim SCAEVOLAJlib. XVIII, Big. he-merkt Claudius 15 ):— Auch die %tm»SmT»iünmfmi von einemsolchen, dessen Testament sich als ein liebloses ergeben halte,angeordneten Fideicommisse brauchen nicht geleistet zu werden,weil man annähme, dass er gleichsam als ein Wahnsinnige?kein Testament habe machen können; und darum gilt auchnichts auderes auf seineu letzteu Willeu Bezügliches.

37. — 30. Vvlg. 3$. Hai. — SGAEVOLA lib. XVIII.Tilg. — Da Jemand sterbend seiner Mutter Seja ein Grund-Stück. , welches der Mutter eigenthiimlich gehörte, vermachtLatte , hatte er sie gebeten, duss sie eben dasselbe, wenn siesterben würde, der Flavia Albina, seiner Gattin, ausantwortensollte; nach dem Tod des Testators hat die Mutler desselbenbei der Obrigkeit erklärt, dass sie nichts gegen den Willenihres Sohnes thun werde , und bereit sei , das Grundstück derFlavia Albina zu übergeben , wenu ihr anstatt der Einkünfte[Zahlungen] in zwei einjährigen Terminen '") geleistet wür-den; aber sie hat weder deu Besitz übergeben, noch [dieZahlungen] in den zwei einjährigen Terminen erhallen; manhat gefragt, ob sie das Grundslück mit Kocht einem Anderenverkaufen könne. [Scävola] hat das Gutachten erihoill, wennnach dein Hecht des Vermächtnisses und Fideicommisses ge-fragt würde, so habe den angeführten Umständen gemäss we-der das gegolten , dass der Mutier etwas ihr Gehöriges ver-macht würde, noch die Last des Fideicommisses Statt habenkönnen, wenn nur die Mutter ausserdem nichts erhallen halle.§. 1. Jemand, der in seinem Testament einen Erben eingesetzthalte, hat dem Mavid» Zweihundert vermacht, und demselbendas Fideicommiss aufgelegt, dass er Hundert der Glauca Tvcha,der Elpis aber Fun/zig geben sollte; nachher hat Mä'vius mitdem Willen des Testators an dieselben einen Brief abgeschickt,dass er dem Willen des Testators gemäss ausantworten. werde;nachher hat der Testator ein Godicill gemacht, in welchem erauch dies verordnet hat, dass, wenn ausser diesem Codicill

etwas anderes vorgebracht würde, es nicht gelten solle; man

bat gefragt, ob Mävius, welcher Zweihundert erhalten hat,

von den Frauenspersonen aus dem Grunde des Fideicommissesnelangt werden könne, da doch der Testator seinen Willen inHinsicht jenes Briefen geändert hat. [Scävola] hat das Gut-achten ertheilt, dass den angeführten Umstünden gemäss Mü-v'ms vergeblich belangt werde, möge et Zweihundert, oder

14) Claudius Tryphoninu s, welcher zu des CervidiusScävola Schriften noinc schrieb: S. Zimmern Gesch. d.II. Pliv. B. Bd. I, §. 97. a. E. 99. im A.

15) S. d. Bein, zu L. 19. ü. de pact. dat. 23. 4.