Pandkct. L. XXXII. De Jegnils et fidetcommissis III. 363
diesen, und das muss vermufhet werden, -wenn nicht das«egentheil vom Erben bewiesen wird.
34. — 33. — Idem lib. XVI. D!g. — [Eine Fran] hat*me Forderung an einen Schuldner so vermacht: Ich will,dass dem Titius ausserdem noch die zehn Gold-stücke gegeben werden sollen, welche mir dieErben des Ca jus S ejus schulden, und ich will,u a s s ihm die Klage gegen dieselben übertragen,lud ihm die Pfander eben derselben übergeben■Werden sollen; ich frage, ob die Erben nur die Zehn gebenIltissen , oder [die Klage] auf die ganze Schuld, das heissta uch auf die Zinsen übertragen müssen. [Scävola] hat das«'••achten ertheilt, es scheine jene gesamnile Schuld / s pbin i l /***hlioit vermacht zu sein. Ingleichen frage ich, ob, da wider■Viggeu der Hausmutter ihre Geschäftsführer in der Proviuz,'udem sie die Zinsen zum Capital geschlagen-^ Zehn stipulirtbaben, aus dein Grunde des oben angeführten FideicommisseSa, >ch die Vermehrung dieser Schuld dem Titius gehöre. [S c ä-T ola] hat das Gutachten ertheilt, dass sie demselben gehören.»• 1. Jemand hat seinem auf einen Theil zum Erben einge-*etzten Sohn unter Anderem ein Vermäcbtniss zum Voraus^it diesen Worten gegeben: die Erben sollen verur-'heilt sein, dem Titius, meinem Sohne zwanzigForderungen, welche sich mein Sohn aus de in«chuldbuch ausgesucht haben wird, ohne bö'se■^•h sieht zu geben - , demselben Sohn hat er bei seinemJ-<ebeii die Verwaltung aller seiner Angelegenheiten erlaubt;Und derselbe hat nach errichtetem Testamente vor dem Tode" e * Vaters in den zehn Jahren, während welcher er die Ge-schäfte des Vaters besorgte , gegen die alte Gewohnheit de»
Vaters, nach welcher das Geldgeschäft beirieben wurde, nette
Schuldner von bedeutenden Geldern gemacht, und den früheren
Von geringen Baarscbaflen, welche der Vater hatte, ein grösse-res Darleihen überlassen , bis soweit, dass fast der ganze In-halt des Schuldbuchs aus zwanzig Forderungen bestand ; manbat gefragt, ob diesem Sohne das Vermächtnis« zum VorausUerjenigen Forderungen , welche er selbst begründet hat , zuSfttatten sei? [Scävola] hat das Gutachten ertheilt, dass er" ,e Wahl unter denen habe, welche der Testator zur Zeit[der Errichtung] des Testaments im Schiildbuche gehabt hat.»• 2- [Eine Frau] hat als Vermä'chtniss zum Voraus einem^°n ihren Erben das hinterlassen, was ihr von dein Vermögenihres Mannes Areto übrig war; und hat demselben das Fidei-cominisB aufgelegt, das» er eben dasselbe ihrem Grossenkel,wenn er sechszehn Jahre alt sein wird, ausantWorten sollte,wobei sie folgende Worte hinzugefügt hat: ingleichen