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1 (1830) Pandecten. Buch 1 - 11 Des Kaisers Iustinian Institutionen
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688
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688 Pandect. L. VII. Tit. 5. De usufructu earum verum eto.

«lern auch, wenn es fremde gewesen sind. §. 1. Ist deriViessbrauch an Gelde, oder an andern Sachen, die ihrer JNatinr«ach verbrauchbar sind, vermacht worden, ohne dass «' ueSicherheit bestellt worden ist, so entsteht die Frage « ob, nachBeendigung des JMiessbraucbs , wegen des gegebenen Geldes,oder der andern Sachen, welche dann verbraucht sein werden,eine Condiction erhoben werden könne? Will 45 ) man h' er >noch während der Wiessbrauch besteht, eine Condiction auf dieSicherheit anstellen, so kann man die vergessene Sicherheitallerdings mit der Condiction des Unbestimmten in Anspruchnehmen; wenn aber nach Beendigung des JNiesshrauchs, *°kann * ft ) nach der Ansicht des Sabinus eine Condiction ■»die Quantität selbst erhoben werden. Dieser Meinung trit'Celans im 18. Buche der Digesten bei, und sie scheint aticumir nicht ohne Scharfsinn. §. 2. Was wir vom Niessbraiicl}an Gelde oder andern Sachen, welche verbrauchbar sind , fi*"sagt haben, dasselbe gilt anch vom Gebrauch; denn Juli""sowohl als Pomponius im achten Buche über die Slip"' 8 "tionen sagen, dass der Gebrauch und der Niessbrauch anGelde ganz dasselbe enthalte.

6. JUfJAlV. lib. XXXV. Di>. — Wenn dir 10,000fSestertien] vermacht worden sind, mir aber au denselben Zebu*tausenden der Wiessbrauch, so werden diese ganzen Zohnta"-send «war dein, mir müssen aber fünftausend dergestalt gezaWwerden, dass ich dir Sicherheit leiste, auf den Fall meine 8Todes, oder wenn mich eine Standesrechtsverändcriing lrelleisollte, sie wieder herausgeben zu wollen. Dpiiii auch wenndir ein Landgut vermacht worden ist, und mir der ft'icssbraiicdaran, so wirst dn zwar die Eigenheit am ganzen Landgut«haben, aber die Hälfte nur mit dem Kiessbrauch, die ander«ohne denselben, und Ich brauche nicht dem Erben , sonderdir, nach dem Ermessen eines guten Wirlhs , Sicherheit« 1leisten. §. 1. Ist. aber Zweien der IViessbrauch an deiisel 1 "' 1Zehiitausenden vermacht worden , so werden sie jeder fiiii" 11 ""send bekommen, und sich sowohl gegenseitig, als den» hro eHürgschajt leisten.

46) Seil: das et des Holoand. und ßaudoza, was auch einCod. Erlang, und Bd. l-iadin. Itaben, ist nach Bre"mann besser; s. die ©Öttfnger (!. J.-Ausgabe. .. ■

46) Seid (jrf) finita iisfr., ipsam inutnl. Sab. pulat posse ron'HC-Glück (IX. 417.) will hier hinter nuantllatcm : velit c . on4,C Z hhinzugedacht wissen; allein man hat «lies nicht iiotlug % s

dem kann, wie

unser Text, «las Komma hinter '1""""" , k [herauswerfen und das .Snbslanlivuin zu pm. vosse cpn „beziehen, wodurch, ganz richtig conslruirt, derselbe öhorauskommt.