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1 (1830) Pandecten. Buch 1 - 11 Des Kaisers Iustinian Institutionen
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PANUtCT. L. IV. Tit. 3. He dolo malo.

Verordnung |des Erblassers] seinen llriidem verpflic'. 0 ^ .'ihnen nach dem Verhältnisse der Erblheile Rechnung abzuleg fIch habe zur Antwort gegeben« dass deshalb zwar, ^ vt ''ibn zu einem freien Menschen gemacht hat, er aus uafi lQmisaarischer Verfügung; nicht gehalleil sei, jedoch, W& 1 .deshalb die Freilassung beschleunigt halle, tun seinen l» 1 '"nicht Rechnung ablegen xa müssen, die Klage de dolo '*'"ihn angestellt werden könne. .. k»

33. ÜLP. üb. IV. Omiiftn. — Es hat der Gegner r«<*■ichtlich einer Sache, welche ihr Besitzer feil bot, einen *» e "streit über die [ihm zukommende! Proprietät derselben /A ■■regen angefangen, und nachdem er den vorteilhaftesten |*fei-, dem die Sache verkauft werden konnte, verdräng»

denselben aufgegeben; es (ludet die Ansicht Statt, dassBesitzer deshalb eine Klage in factum zu seiner Scjisd»? 8

hat,den»

;,l-

Wenn ich, nacMJ

f«tuug zukomme.

34. Idkm lib. LXII. ad Sabin*

du mir die Erlaubnis! gegeben hallest, Steine aus deinem W

stücke zu nehmen, oder daselbst Kreide oder Sand zu C r .j,

deshalb Aufwand gemacht haben sollte, und du etwa •

| jene Gegenstände] nicht wegschaffen lassestt so wn""

andere Klage als die de dolo i/ifi/ii Slaft linden. y e [

3.'}. Iukm lib. XXX. ad Ed. — Wenn Jemand d' e ^

ihm niedergelegten Teslamentsurkunden nach dem ■ 0( , c „

Erblassers vernichtet oder auf irgend eine Weise ver .,

i* t» l'»o'e *haben sollte, so wird der darin eingesetzte Erbe die JVI , j 9 »e

doli) haben. Aber auch denen, welchen darin VermacB _.

ausgesetzt worden sind, wird die Klage de dolo zu k

ten sein. . ;o

3G. MARCIAJV. lib. II. Regulär. - Wenn Z* el * r .

böser Absicht [gegen einander] gehandelt haben sollte 0, !

den sie gegen einander nicht wegen des arglistigen

Verfaß

klagen können.

37. ÜLP. lib. XLIV. ad Sabin.

Was ei' 1

Verka«:«eheS*

fer, um [seine WaareJ zu empfehlen, sagt, ist so anz (1| ,

als ob es nicht gesagt oder versprochen worden ist. ^ » j s t

aber am den Käufer zu beirügen gesagt worden ist > «rj a gedies wiederum so zu nehmen , dass nicht e(\va ein». \ c

wider das Gesagte oder Versprochene, sondern die J* »dolo Pla<z ergreife. I nldi> el

38. In em lib. V. Opimon. — Ein gewisser &» ^wollte es durch das Vorgeben, als ob seinem Gläubig_ ^ gtTititis ein IJrief 7 fi ) geschickt werde, dabin bringen,

der

78) Worin nämlich Titius erklärt, dass er dio Leisln<Schuld auf sich nehmen wolle.