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Pandect. Li. II. Tit. 15. De transaciiambusi
Rücksicht auf die Person dessen, welcher mit Ausantv»' 0der Alimente belastet -worden, sind folgende Stücke *» 1 .,,fen : welche Vermögensumstände, welchen Zweck, v #Ansicht er hat. Denn dann wird es klar werde», ° i.etwa in irgend einer Hinsicht den überlisten wolle, Jlllt cr .ehern er sich vergleicht. §. 12. Wer sich über Ali» ie "' e ^gleicht, von dem nimmt man nicht an, als habe er »
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über Wohnung und Geld zu Schuhwerk verglichen, - .^hö'chstselige Marcus gewollt hat, dass man auch fl .^sich besonders vergleiche. §. 13. Und wenn sich J ein!, ",«rjl!c"Alimente verglichen hat, wird er nicht gegen seine" ß e ,genöthigt sein, sich auch über Wohnung und die übrig e ,genstäude der Art zu vergleichen. Er wird demnach c ,p, c ;|cder über Alles zusammen, oder auch nur über einig 0 ^ Hub'sicli vergleichen können. §. 14. Auch über Geld z" . j lC |t,werk muss man mit Zuziehung des Prätors sich verg' 0,§. 15. Wenn Einem oder Mehreren ein Grundstück %x r@menten hinterlassen worden ist, und sie dasselbe veX L s s$wollen, so ist es nothwendig, dass der Prätor übe jj„ilVeräusserung und den Vergleich sein Urlheil abgeb"' c ,iwenn Mehreren Ein Grundstück zu Alimenten lui» c ■0$worden ist, und diese sich unter einander vergleichen * .ß.so ist der Vergleich ohne Wirkung, im Falle er oh 11 j e tziehung des Prätors abgeschlossen worden. Dasselw e , f {auch dann Statt, wenn ein Grundstück zum Pfände e " r . | ni;ilist, damit Alimente verabreicht werden. Denn nie«' je*ein deshalb bestelltes Pfand rocht kann ohne Befrag 1 K^/fPrätors aufgehoben werden. §. 16. Dass man mit l& ^etdes Prätors über die ganze Summe der Alimente o (le , s %teinen Theil derselben sich vergleichen müsse, ist ine ...' r tf-
deutlich. §. 17. Wenn der deshall) angegangene ™ r * t^Iaubt Jiat, den Vergleich ohne vorhergehende Unten v^jabzuschlicssen, so ist der Vergleich nichtig; denn o el11 ^cli'ist es aufgetragen worden, die Sache zu untersuche»» gsie zu vernachlässigeil oder zu verschenken. Seihst jj„(ci"nur nicht über alles, was die Rede vorschreibt» i di«Buchung angestellt hat, d. h. über Ursache, Quantität -jaPersonen, welche abschliessen wollen, so muss mi l'i ',,|ci f ''dass, ob er gleich Einzelnes untersucht hat, der g[eh efdoch ungültig sei. §. 18. Aber es wird weder der v (Je*einer Provinz, noch der Priilor in diesem Falle se -yei"richtsbarkeit auf einen Andern übertragen dürfen. .§• i^js^träge über Alimente können auch beim Procurator de ^tabgeschlossen werden, nämlich für den Fall, «lass a1 . rfe"Fiscus verlangt werden: in diesem kann man ancb