XIV
Vorrede.
bisher noch keine Uebersetznng des C. J. gehabt, alleindie Quellen werden meistens so auffallend von den Stu-dierenden vernachlässigt, dass eine Verschlimmerung die-ses Zustandes gar nicht eintreten kann. Das Nachlesender sogenannten Beweisstellen thut es freilich nicht! —Die Titel jmd Lehren müssen ganz gelesen werden, umi das Römische Recht , ^seine Aüspiulung nnd ^seinen Geistkennen zu lernen, und es über das Handwerksmässige zubringen ; wer aber auf der Universität nicht schon denQuellen Geschmack abgewonnen hat, wird ihn späterhinwohl schwerlich noch bekommen.
Ist es nun bisher, ungeachtet alles Anmahnens unddringenden Käthes der akademischen Lehrer dazu, nur imEinzelnen möglich gewesen, das Quellenstudium unter denStudierenden anzufachen, so scheint für die Zukunft ebensowenig Hoffnung dazu vorhanden zu sein, da, wie Jederzugeben wird, hier so sehr viel von dem persönlichenEinfluss des akademischen Lehrers abhängt, und diesermit dessen Wirkungskreise meistens wieder erlischt.
Ist aber eine Uebersetzung vorhanden, so dürfte wohlnicht zu bezweifeln sein, dass wenigstens Viele dazu grei-fen, theils des leichtern Ueberblicks, tlieils des bessern Ver-ständnisses wegen, und hier wird gerade die Uebersetzungeinen sehr wesentlichen Nutzen stiften, indem der Studie-rende aus der Uebersetzung erst die Quelle recht verste-hen lernen, und dadurch zum Studium dieser selbst ver-anlasst werden wird. Die Uebersetzung wird also dasQuellenstudium nicht verhindern oder verringern, sonderndasselbe erleichtern und vermehren.
4. Sollte auch eine vollkommene Uebersetzung, dieallen Ansprüchen Genüge leistet, unmöglich sein, was ichselbst fast zugeben möchte, so tritt doch vor allen hier derUmstand entgegen, dass es überhaupt nichts Vollkomme-