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nenden nur ein beschränkter Gebrauch gemacht worden. Daß endlich auch tagespolitische Aufsätze, religions- und kirchenpolitische und konfessionelle Streitfragenund Nachrichten über das kirchliche Leben der Gegenwart und über innerkirchlichEinrichtungen ausgeschlossen blieben, wird gebilligt werden.
Der grundsätzliche Plan des Nachweises von Aufsätzen zur Geschieht«der Rheinprovinz hat einen sehr erweiternden Ausbau erfahren durch die Berück-sichtigung auch anderer Wissensgebiete Diese Berücksichtigung bezieht sich n'chnur, wie selbstverständlich, auf die historischen Hilfswissenschaften im technische»Sinne (Schriftkunde, Urkundenlehre, Zeitrechnung, Siegel- und Wappen- und Geschlechterkunde), sondern, zum Teil natürlich in beschränktem Maße, auch auf di'Rechts- und Verwaltungsgeschichte, Wirtschaftsgeschichte, Kirchenrecht und Kifchengeschichte, Geistes- und Bildungsgeschichte, Kulturgeschichte, Kunstgeschichte,historische Geographie und Landes- und Volkskunde. Mehrere dieser vollkommenselbständigen Gebiete konnten, wie erwähnt, nur in beschränkter Weise behandelwerden.
Auf dem Gebiete des Rechtes und der Verwaltung blieben die gesetzlicheiBestimmungen, die Entscheidungen und Behandlungen des geltenden Rechtes ausgeschlossen. Immerhin sind auch hier z. B. im Rheinischen Archiv niedergelegteEntscheidungen berücksichtigt worden, wenn sie von besonderem örtlichem odersachlichem Belange waren.
Starke Beschränkung erforderte das Gebiet von Wirtschaft und TechnikAufsätze über den rheinisenen Bergbau im allgemeinen wurden aufgenommen, nicWjedoch solche über das Technische des Bergbaues, über das Anhauen neuer Schacht'und Einstellung von Maschinen. Der Gründung und Einrichtung des Knappschafts-wesens konnte man gerecht werden, nicht jedoch konnten alle Beschreibungen delKnappschaftsordnungen, des Kassen- und Wohlfahrtswesens im einzelnen berück-sichtigt werden. Aufsätze über Wohlfahrtseinrichtungen sind aufgenommen, nichjedoch solche über die Besonderheit technischer Sicherung zur Verhütung von Unglücksfällen, über Arbeitsordnungen und Nachrichten über Arbeiterunruhen. Da einicht der Plan ist, die gesamte Zeitschriftenliteratur über rheinische Verhältnisse z«geben, so sind zwar allgemeine Aufsätze und Darstellungen von Kanalbauten, Eisefl'bahnbauten, Hafenanlagen aufgenommen, nicht aber die Mitteilungen beispielsweiseüber die Erfahrungen im Saarbrücker Kanalverkehr, über die Einstellung von SchraU"bendampfern auf dem Saarkanal, über das Technische des Eisenbahnbetriebes ode'etwa die Beschreibung eines selbsttätigen Kohlenkippers im Ruhrorter Kaiserhafe"'Das wird zu einer gewissen Unstimmigkeit, wenn man zugeben muß, daß die BeiSchreibung eines mittelalterlichen Rheinschiffes oder Aufsätze über die alten Rhein-zolle unzweifelhaft Aufnahme finden würden und gefunden haben, nicht jedoch cii«Behandlung der gegenwärtig zur Erörterung stehenden Wiedereinführung von Rhein-schiffahrtsabgaben. Es war eben nicht möglich, selbständige Wissensgebiete in volle"';Maße zu berücksichtigen, weil von ihnen die Schaffung einer eigenen Bücherkund*erwartet werden muß.
Aus dem gleichen Grunde ist die Literaturgeschichte nur eben gestreift worde"und auch die Kunstgeschichte mußte eine starke Beschränkung erfahren. Allgemein 6 ;Aufsätze über die rheinische Kunst, Nachrichten über einzelne Künstler, Beschrei'bungen der bedeutenden Bauwerke alter und neuer Zeit und der durch Alter ur" 1Standort berühmten Denkmäler der Kunst haben Aufnahme gefunden. Aber es * a '