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2 (1890) Schluss
Entstehung
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DIE UNEINREIHBAREN MITGLIEDER ETC. 345

Erzbischofs Fromhold von Riga gegen den Orden ergangen.In diesem Befehl hiess es sogar, der Erzbischof sei anwesendgewesen und habe die Bestimmung angehört, dass der Ordendie Stadt Riga nicht aus seinen Händen lasse. Zudemwies der Anwalt noch eine Schrift vor, worin alle von demErzbischof Stefan von Arles gegen den Orden verhängtenBannbriefe aufgehoben waren. Der Anwalt von Lübeckwurde eingeladen, das Original zu sehen, blieb aber ausund wurde desshalb in contumaciam verurtheilt. Der Probstliess sofort die Aufhebung des Banns öffentlich verlesenund an den Kirchenthüren anschlagen. Damit war derBesitz des Ordens in der Stadt Riga vollkommen gesichertund gerechtfertigt. Robin benützte die Lage, einige seinerRitter mit bewaffneter Hand als Capitularen zu Riga ein-zuführen. Hiergegen wendete sich Erzbischof Johann vonSinten an den Papst, der 1390 die von Alexander IV 1255gegebene Bulle, die Riga und andre Schlösser dem Erz-stifte zusicherte, bestätigte. Das Verfahren des Probstesvon Greifswald ward vernichtet und der Orden wie frühermit dem Banne belegt. Robin bestach nun die Beamtender päpstlichen Kanzlei mit 15 000 Gulden und so blielAlles beim Alten. Der Erzbischof von Riga suchte Hülfebei den Lübeckern und dem Erzbischofe von Bremen. Eskamen unter deren Vermittlung Vorschläge zu einem Ver-gleich auch zu Stande. Den Unterhändler, der die Kundedavon nach Liefkind tragen sollte, nahmen streifende Ordens-brüder gefangen, in Folge davon fürchtete Erzbischof Johannnun auch für seine Person selbst und floh nach Lübeck.Damit war derselbe aus dem Bering der Thätigkeit versetztund benützte der Orden die Gelegenheit, die erzbischöflichen

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