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2 (1890) Schluss
Entstehung
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DIE LINIE ZU Kl. IV. ZU RÜBENACH.

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mainzer Regierungsrath und Hofpräsidenten ihre freiadligeBehausung zu Eltville mit Gut, nämlich Wohnhaus amRhein, Viehhof, Scheuer, Stallung und Güter: Weinberge,Baumfelder, Wiesen und Gärten, wie solches ihre Elternselig Johann Henrich Herr zu Eltz und Maria Agnes Holz-apfelin von Vetzburg 1629 den 23. April von Johann Philippund Maria Christine von Hattstein gebornen Gräfin vonScharfenstein erkauft, um 5400 Gulden. Da die Verkäuferinwegen Blödigkeit des (resichts nicht unterzeichnen konnte,zeichnete Johann Wilhelm Ludwig Herr zu Eltz Domdecanzu Trier und siegelte mit der Verkäuferin.' 2 ) Die GemeindeEltville erhob Ansprüche wegen der Personal- und Real-beschwerden der zum Eltviller Gut dazu erkauften Haus-plätze und Güter als der Freiung nicht unterworfen, einigtesich aber am 28. April 1673 mit Maria Elisabeth Wittwedahin, nachdem dieselbe unterdessen das Gut verkauft, gegen2000 dulden an die Gemeinde, die auf ihre Ansprücheverzichtete.'>) Maria Elisabeth zahlte diese Summe in zweiRaten am 2<S. October 168] und hj. funi 1682 ab. 1 *) Am12. November 1686 erklärte die Gemeinde, dass sie wegeneiniger zum Pickenhof zu Eltville gehörigen Güter mit derErau Wittwe zu Eltz durch Vermittlung des RheingauerVicedoms wegen deren Unfreiheit sich einigten '5) undsprachen diese Güter am gleichen Tage von aller ordinärenwie extraordinären Schätzung, Bede und anderen Abgabenfrei. 16 ) Wegen dieses Verkaufe protestirte Philipp Casparvon Picken und beanspruchte das Gut Es kam am Reiehs-kammergericht zum Prozess. Am 7. Juli 1686 wies KaiserLeopold die Klage des Philipp Caspar von Picken gegenJohann Heinrich Daniel Ritter von (iroenslein wegen Heraus-