2\(> DRITTE ABTHEILUNG. ERSTES HAUPTSTÜCK.
zu brennen und zu schädigen wider Recht und wies die-selben an Erzbischof Balduin von 'Trier, er verbot, demEnsfrid Schaden zu thun, da er nicht zulasse, dass Kriegim Lande sei. 22 )
Am 5. Juni 1348 versprach Johann Ritter dem Hrz-bischof Balduin, welcher von Johann Graf zu Sayn Burg undHaus Covern mit Herrschaft und Zubehör erkauft, welcheJohann zu Lehen hatte, keine Ansprüche an diese Gütermachen zu wollen und ihm zu dienen wie dem Grafen vonSayn. 2 3) Johann war Amtmann zu Münstermaifeld geworden,im Jahre 1348 gelobte er als solcher Treue. Am 23. De-cember 1350 besiegelte Johann mit Heinrich von ClottenBurggraf zu Cochem einen Lehensrevers des Walter ge-nannt Hole Wepeling von Weiss über ein Trierer Burg-lehen der Veste Coblenz. 2 4)
Am 16. Mai 1355 versprach Gerhard Graf zu Virne-burg, dem Erzbischof Boemund von Trier mit zehn wohl-berittenen Mannen wider die Grafen Heinrich und [ohannvon Sponheim zu dienen. Philipp Herr zu Schöneck, Jo-hann Herr zu Eltz und der Burggraf Ludwig von Hammer-stein besiegelten diese Abmachung. 2 s) Am 5. December1355 befahl Boemund Erzbischof von Trier dem [ohannals Amtmann zu Münstermaifeld, die Einwohner von Moselkernzu den hergebrachten Wachtdiensten zu .Münstermaifeldanzuhalten. 26 )
Im Jahre 1352 hatte Bulduin den Kitter Daniel vonLangenau bekriegt; die Sache endete am 28. August 1352durch Schiedsspruch. 2 /) Später brach die Fehde wiederlos. Daniel hatte sich an Heinrich von Isenburg Herrnzu Büdingen und Gerlach Herrn zu Limburg sowie Hein-