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ZWEITE ABTHEIT.UNG. DREIZEHNTES HAUPTS'niCK.
Am 5. März 1840 trat Graf Jacob der Genossenschaft
des rheinischen ritterbürtigen Adels bei. Als im Jahre 1843die rheinische Ritterschaft ein Fest zu Ehren des Königsvon Preussen, wie solches die Ritterschaft der ProvinzenPreussen, Brandenburg und Schlesien früher gehalten undfeierte, betheiligte sich Graf Jacob an demselben und wurdefür die Güter der Rheinprovinz mit einem Beitrage von476 Reichsthaler 28 Sgr. und 7 Pfennige zu den Prinzipal-lasten für 184 2 als Besitzer des Ritterguts Burg Eltz inder über dieses Fest erschienenen Denkschrift aufgeführt.Das am 21. September 1843 zu Godesberg bei Bonn ab-gehaltene Fest kostete dem Grafen Jacob 168 Thaler 9Silbergroschen 6 Pfennige.
Die Linie zu Eltz-Kempenich bezog bis 1798 dieEinkünfte des Zolles zu Engers. In diesem Jahre belegtedie französische Steuerbehörde durch Decret vom t i . Maidiese Einkünfte mit Beschlag. Es gelang weder den Ein-sprüchen des damaligen Kellers zu Eltz noch der Ver-wendung der französischen Centralverwaltung zu Coblenz,die Entrichtung der Rente durchzusetzen. Durch denReichsdeputationshauptschluss vom 25. Februar 1803wurden die Rheinzölle von der Schweiz bis zur Nieder-lande aufgehoben, die Zahlung der Capitalien an die Dar-leiher unterblieb. Alle Beschwerden desshalb waren erfolg-los und wurde die Abzahlung stets an Kaiser und Reichverwiesen. Auch Preussen weigerte die Zahlung der aufdem Engerser Zoll ruhenden Summen und erklärte sichnicht für den Nachfolger Kurtriers. Im Jahre 1842 wandtesich Graf Jacob an die betheiligten Staaten Preussen undNassau und erliess eine Druckschrift über die Sache unter