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ZWEITE ABTHEILUNG. DREIZEHNTES HAUPTSTÜCK.
i 788 wurde festgesetzt, dass diejenigen, welche ihre Hand-frohnden, den grossen und kleinen Gang ausgenommen,nicht selbst leisten, jedesmal dem herrschaftlichen Kellerfür jeden Frohndetag 6 Albus zahlen müssen, wofür Tag-löhner eingestellt wurden. 26 *) Am 17. December 1790verkaufte Frau Hofräthin von Coli Wittwe geborne vonBoll und ehemalige Frau Geheimräthin von Goerz zuCoblenz dem Grafen Hugo Philipp k. k. wirklichen Geheim-rath ihr aus erster Ehe herrührendes Sechszehntel an demhalben Zehnten zu Rübenach für 1400 Reichsthaler. * 6 4 a )In der Burgkapelle zu Kitz wurde 1791 noch immer Gottes-dienst gehalten. In diesem Jahre wurden für Wachs undParamente in die Capelle 10 Reichsthaler verrechnet. DenGottesdienst bei den Stationen von Kitz nach der Antonius-capelle am Wege nach Münstermaifeld besorgten für den Bitt-gang die Dominicaner und bekamen an Kost und Wein8 Thaler im Jahre i 791 und für den sonst üblichen Schinkennebst Trank an Geld zwei Reichsthaler. 26 5) Im November1791 gab Graf Hugo Philip]), welcher bei dem ziemlichverfallenen Zustand des Schlosses eine Wiederherstellungplante, dem Keller zu Kitz den Auftrag, zu erklären, welcheZimmer noch bewohnbar seien und die noch brauchbarennach und nach in Stand zu setzen, vorläufig aber wenigstensdie Fenster, welche ihrer Verglasung beraubt, mit Bretterngegen Schnee und Regen zu verwahren. 266 )
Im Jahre 1791 gab Graf Hugo Philipp zu dem Bauder neuen Chaussee von Mainz nach Mombach einen Bei-trag von 1 50 Gulden und erhielt dafür für sich und seineFamilie nebst Dienerschaft Befreiung: vom Wegrareld. 266 «}