84 ZWEITE ABTHETLUNG. DREIZEHNTES HAUPTSTÜCK.
Rübenach genannt die Helfensteiner Mühle mit Land, Wiesen,Gerechtigkeiten etc. seinem Vetter Philipp Christof abtrat,dagegen dessen Hälfte am Hofe Kauen mit Haus, Hof,Ländereien, Wiesen und Büschen erb- und eigenthümlicherhielt. Da dieser Hof dem Hans Jacob für 600 Reichs-thaler Darlehen verpfändet war, trat die Mühle zu Rübenachals Pfand an dessen Stelle, bis das Capital abgetragen sei,auch mussten von der Mühle an Hans Jacob jährlich 12Malter Korn entrichtet werden. 3') Im Jahre 1700 belehnteHenrich Fürst zu Nassau den Hans Jacob und Karl HenrichGebrüder sowie des verstorbenen Hans Anton Söhne mitdem Rübenacher Lehen. 1701 belehnte Wilhelm HyacinthFürst zu Nassau dieselben mit demselben Lehen. DieFamilie zu Eltz hatte die Fischereigerechtigkeit in der Bachzu Burgen. Dieselbe reichte bis an den Beylicher Steegoberhalb der Waldecker sogenannten Gastenmühle und wurde1701 auf Befehl Erbmarschalk ausgeübt und begangen. 3 2 )Im Jahre 1702 beschenkte Hans Jacob die Burgcapelle zuEltz mit einem silbernen Gefässe für das heilige Ol. Dasselbeoben mit einem Kreuz versehen trägt auf der Unterseiteeingravirt die Inschrift in Majuskeln: Joannes Jacobus abEltz marschallus dona (!) dedit capellae in Eltz anno Domini1702. I.C.S.33)
Am 27. Juli 1703 erhielt Herrschaft und SchlossKempenich von König Ludwig XIV eine Salvegarde fürHans Jacob Baron zu Eltz Amtmann zu Mayen, Monrealund Kaisersesch und dessen Familie. 34) 1 714 beanspruchteKurtrier durch seinen Keller zu Münstermaifeld die Fischereiin der Eltz und Hess durch Münsterer Fischer dieselbeausüben. Auch klagte dasselbe über ein Wehr in der Eltz,