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2 (1890) Schluss
Entstehung
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38 ZWEITE ABTHEILUNG. ZWÖLFTES HAUPTSTÜCK.

und dadurch vielen Schaden angerichtet, die von Metter-nich mit den Muscheln, zu Eltz und von der Leyen fürFeinde des Stifts und warnte seine Amtleute vor derenWerbungen. i°) Diese drei Geschlechter wandten sich jedochan den Kaiser Ferdinand III, welcher am 13. Januar 1648dieselben in seinen und des Reichs Schutz nahm.3') Seit1613 war eine Belehnung mit dem Dorfe Lutz wegen desStreits zwischen den Linien Hessen-Cassel und Hessen-Darmstadt unterblieben, im Jahre 1649 empfing Hans Antonvon Amalie Landgräfin Wittwe gebornen von Hanau-Minzenberg im Namen ihres Sohns Wilhelm Landgraf zuHessen das Dorf Lutz zu Lehen,

Im Jahre 1645 war Hans Anton durch das Testamentdes Hans Jacob Erbmarschalk dessen Gesammterbe ge-worden. Er erhielt nächst der Erbmarschalkswürde undeiner Reihe von Lehen die Güter desselben. Nach einerAufzeichnung bestanden dieselben in Folgendem:

1) Das Haus zu Coblenz mit Weinbergen, Eigen undLehen, nebst dem 1643 dazu erkauften Marienstatter I [ofezum Preise von 2000 Reichsthaler.

2) Ein Weingut zu Horchheim mit einem Jahrertragvon 3 Fuder Wein.

3) Ein Viertel am Zehnten zu Sebastianengers mito, Malter Korn jährlichem Ertrag, sowie ein Hof zu Mühl-heim bei Coblenz mit 20 Malter harter Frucht Ertrag, dasVogteikorn mit 8 Malter jährlich und als Dorfgülte 8 MalterKorn.

4) Ein Theil des Zehntens zu Plcidt oberhall) Andernach mit 8 Malter Kornrente und 6 Malter Vogteikorn.