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2 (1890) Schluss
Entstehung
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4 ZWEITE ABTHEIEUNG. ELFTES HAUPTSTÜCK.

Camper Fahrmann musste jeden Herbst dem Fahrherrn,der das Fahressen gab, einen guten Nachen, wie solcherein Fuder schwer zu Berg und Thal tragen konnte, so langeals das Reichsschiff ging oder an Stelle des Nachens18 Albus Rader Gulden entrichten. Beide Fahrleute zuBoppard und Camp mussten e i n Schiff und einen Fahr-nachen halten, das Fahr war offen zwischen Ave Maria-gebet Morgens und Abends, im Nothfall auch vor- undnachher. Das Fahressen wurde jährlich abwechselnd vondem Fahrherrn auf Martinstag gegeben. Dabei wurden alleStreitigkeiten vom Fahrherrn erledigt, wofür die Fahrleutejährlich beim Fahressen 8 Gulden zu 24 Albus und 6 SimmerCölner Salz Bopparder Mass entrichteten. Ausserdem musstendie Fahrleute die drei Fahrherrn mit Kindern, Gesinde,Pferden und Gut frei herüber und hinüber fahren, auch einFuder Last frei nach Coblenz, Wesel oder innerhalb dieserGrenzen schaffen, doch sollte jede derartige Fahrt den Abendvorher dem Fahrmann angesagt werden. Da früher zu Kiesel-spey auch ein Fahr gewesen, stand es den Fahrherrn frei,auch dort wieder ein solches zu eröffnen. Hans Reichardhatte den Hof Spurtzenheim gekauft. Am 1 2. November 1562erklärten Hans Heinrich, Philipps Wolff, Gebrüder von Hagenund Wilhelm Crantz von Geisspoltzheim als Vormünderdes Hans Ludwig von Hagen, dass sie den ihrem SchwagerHans Reichard Herrn zu Eltz mit Genehmigung des Lehens-herrn Johann Bestätigten Kurfürsten zu Trier um 1000 Thalerauf Wiederkauf verkauften Hof zu Spurtzenheim mit Ge-richt innerhalb 10 Jahren wiederkaufen müssen, widrigenfallsdieses der Lehensherr thun dürfe. 8 ) Am 1. Juli 1563kaufte Hans Reichard Herr zu Eltz Amtmann zu Schöneck