384 ZWEITE ABTHEITJUNG. SECHSTES HAUPTSTÜCK.
nämlich dem ganzen Kirchsatz und Zehnten mit der Be-stimmung, für den Fall Philipp Augustin und sein Sohnsowie Jacob Friedrich für deren beide Linien im Mannes-stamme aussterben, Flans Jacob Erbmärschalk und HansAnton Obrist beide Herrn zu Eltz nebst deren Manns-lehenserben, sowie Johann Eberhard Herr zu Eltz unddessen Brüder vom Stamme (Rodendorf) sodann JohannNicolaus (weisser Löwe) und deren Leibeslehenserben belehntwerden sollen. Diese Belehnung erfuhr alsbald Widerspruch.Als die Linie zu Eltz zu Langenau am 15. März 1641 mitJohann Plenrich zu Coblenz ausstarb, erhob Lothar von Metter-nich Commandant zu Erenbreitstein als Vormund der vonder Leyen Ansprüche auf das Lehen für die von der Leyenals Verwandte der zu Eltz zu Pirmont. Philipp Augustinwies jedoch seine Verwandtschaft mit Christof zu Eltz zuLangenau nach und wusste seine Ansprüche durch HugoFriedrich Herrn zu Eltz Domdecan zu Lrier und Domsängerzu Mainz bei dem westfälischen Friedenscongress zu Münsterso zu verfechten, dass die Belehnung erfolgte. Diese Be-lehnung stützte sich zwar auf verwandtschaftliche Gründe,war aber doch ein Gnadenlehen, da im Jahre 1643 die zuEltz zwölf Fuder Obermoselwein und verschiedene Geldbe-träge für Kosten an Nassau lieferten, wovon Hans Antonin Erwartung des Lehensanfalls die Hälfte entrichtete. HugoFriedrich hatte diese Lehensfolge vorgeschlagen, welche inihrer Reihenfolge auch durchging.
Auf dem Hochaltar zu Polch stehen folgende Namenmit den Wappen, darunter als Letzter auch Philipp Augustinzu Eltz. Diese Namen sind: Wolf Friderich zu Eltz Pflege-meister, Damian von der Ley, Antonius Waltbott von Bässen-