Druckschrift 
1 (1889)
Entstehung
Seite
274
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276 ZWEITE ABTHEILUNG. ERSTES HAUPTSTÜCK.

1 5) Vermachte er seines Vetters Johann Wilhelm Wald-bot von Bassenheim, Herrn zu Olbrück und Bornheim ehe-lichen Erben, dessen beiden Schwestern Anna Margaretheund Maria Elisabeth Waldbot, Johann Jacob Schenk zuSchmittburg, Maria Gertrud von Holdingshausen, AnnaMaria Katherine von Metzenhausen und Maria Elisabethalle von Breitbach seine Verschreibung an die KroneSpanien und eine Verschreibung von 3000 Gulden Batzenbei den Grafen von Stolberg, worüber bei dem Reichs-kammergericht zu Speier der Prozess schwebt, zu je siebengleichen Theilen.

16) Seinen Unterthanen in der Herrschaft Kempenichschenkte er die Hälfte allen Rückstands an Pachten, Zinsenund Früchten bis zum Tage seines Todes.

17) Alle Mobilien als Geld, Baarschaft, Wein, Früchte,Tapisserieen, Silber, Kleinodien, Kleidung, Zinn, Bett- undHolzwerk, Leinwand, Pferde, Kutschen, Wagen und Geschirr,wo sich das findet, vermachte er seiner Gattin Maria Elisa-beth als seiner einzigen Erbin erb- und eigenthümlich.

18) Die Urkunden über jene Güter, woran seine Gattindie Leibrente besitzt, soll dieselbe behalten und den Erb-nehmern entweder Abschrift oder die Originalurkunden zugeben das Recht haben. Alle andern Urkunden soll seinVetter Plans Anton Herr zu Eltz und Üttingen Obrist alsebenfalls ernannter Erbe und ältester Verwandter verwahren.

19) Derselbe erhält alle andern Güter, über die ernicht bestimmt, oder die noch bis zu seinem Tod gekauftund erworben werden, erb- und eigenthümlich.