242 ZWEITE ABTHEILUNG. ERSTES HAUPTSTÜCK.
zu Coblenz brachte ihn i 543 wirklich in Besitz des Lehens.Anna hatte aus der Ehe mit Balthasar Boos von Waldeckzwei Töchter Anna und Elisabetha. Als 1543 Lancelotdie Belehnung- mit Kray nebst Xugehör im Eicher undKeller Gericht durch seinen Stiefvater den Johann WinterDoctor der Medicin zu Andernach erhalten, wandten sichAnna und deren Tochter mit ihrem Gatten Johann Schneissvon Grensau gegen Lancelot, vertrieben ihn drei Jahrespäter gewaltsamer Weise aus Kray und erreichten dieBelehnung mit Kray für Anna und den Gütern zu Waldeckfür Elisabeth. Jede derselben sollte für sich und ihre Erbendiese Lehen innehaben. Elisabeth nahm ihren Sitz zuWaldeck, Anna zu Kray. Anna hatte zwei Söhne, Simonund Emmerich, mit Johann Schneiss von Grensau, für welchesie die Belehnung mit empfing. Anna und die Söhnestarben, Johann Schneiss war zwar nicht belehnt, genossaber das Lehen 40 Jahre lang. Derselbe starb 1586. AlsElisabeth sich mit Anton Boos von Waldeck zu Montfortin zweiter P^he vermählte, erhielt sie lebenslänglich dieNutzniessung des Lehens; Lancelot rührte sich wiederum,konnte aber nichts erreichen. Trotz ihrer Bemühungenkonnte Elisabeth Boos nicht zu Kray kommen, obgleichsie früher die Belehnung erhalten hatte. Da beide Söhneerster Ehe vor ihrem Vater unvermählt gestorben, erklärtetrotz des Widerspruchs der Elisabeth und ihres Sohnszweiter Ehe Johann Philipp Boos von Waldeck KurfürstErnst von Cöln das Lehen für heimgefallen, da Lancelot1547 gegen Anna und Elisabeth für 450 Thaler undÜbernahme einiger Schulden sein Anrecht auf Kray auf-gegeben, und übertrug das Lehen dem Anton zu Eltz