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1 (1889)
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ZWEITE ABTHEILUNG. ERSTES HAUPTSTÜCK.

von Rennenberg, Ludwigs Burggrafen zu Hammerstein undWerners Vogt zu Leudesdorf. 4 8 )

Da unterdessen Erzbischof Balduin von Trier gestorben,belehnte am 7. Januar 1356 Kaiser Karl IV den BoemundErzbischof von Trier mit der Veste Kitz in gleicher Formwie Balduin. Wollen die Gemeiner zu Kitz oder derenKrben und Nachkommen dieses Lehen nicht von Trierempfangen, so gestatte Kaiser Karl dem Hrzbischofe unddessen Nachfolgern, das Lehen als heimgefallen zu vergeben,als sei dasselbe dem Reiche heimgefallen.49) Am 24. Juni1356 vereinigten sich die Gemeiner von Waldeck, Schöneck,Hrenberg und Kitz, letztere bestehend in Johann, Wilhelmdessen Neffen, Peter den man nennt von Isenburg und dessenBrüdern, Peter den man nennt von Ur und Johann dessenBruder, Peter und Johann Dietrichs Söhne und ihre Brüderwegen ihrer Zwei 11 ng dahin, dass alle Gefangenen, Brand-schatzungen und genommenes Gut ledig und los gegebenwerden sollen. Keiner soll dein Andern schaden, heimlichnoch offenbar, aus keinem seiner Häuser; es sei Waldeck,Schöneck, Krenberg oder Kitz, die nächsten zwölf Jahrelang. Die alte Vereinbarung von 1336 soll bestehen bleiben.Entsteht Zweiung, so sollen vier erkorene Schiedsleute, fürBurg Kitz Johann zu Kitz, diese beilegen, wenn derGegenstand des Streites unter fünf Pfund Geld ist, beihöherem Werthe sollen die vier Schiedsleute der vier Burgenzusammen entscheiden. Stirbt einer der vier Schiedsleute,so soll binnen einem Monat ein Anderer an dessen Stellegewählt werden. 5°) Am 6. März [357 erklärten Peter zuKitz Vogt zu Rübenach und Peter zu Kitz, der sichschreibt von Ur, dass sie auf alles Ackerland ihrer Ahnfrau