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1 (1889)
Entstehung
Seite
18
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18 ZWEITE ABTHEILUNG. ERSTES IIAUPTSTÜCK.

II) Werner Brender, welcher den Stamm fortsetzte.Siehe unten.

III) Heinrich. Derselbe erscheint 1296 in dem Testa-mente des Probst Luther zu Eltz mit dreissig Mark bedacht.Am 10. August 1323 machte Heinrich Ritter und Herrzu Eltz, damit kein Streit zwischen seinen Erben nachseines Bruders Tod und seinem Ableben entstehe, eineZusammenstellung aller seiner eigenen Güter und Lehenund Hess dieses Verzeichniss von Lancelot, Johann undDietrich seinen Hausgenossen als Zeugen bestätigen. DieEigengüter waren folgende: Der Hof auf dem Löferbergemit Zugehör als Eigen, der Hof zu Mörx ausgenommen4 Malter Korngeld, die Güter zu Sufifchen mit 44 MorgenLand ohne den alten I lof als Lehen, der Hof zu Dreckenach, der Hof zu Polch mit Zugehör, der I lof zuKottenheim mit allen Gerechtigkeiten, die Güter zuUrmisbach und Owis, ohne das, was im Hitzer Gericht gelegen ist, die Wiese zu Lutz und zu dem Hahne, Weinberge und Weingülten zu Müden sammt Zugehör, Wein-berge zu Löf; ein Weinberg genannt das Llimmelreich istseinem Bruder dem Brender, dreissig Schillinge Geld aufdem Löferberg von Hermanns Hof, welcher Eigen ist, denaber der Brender gegen Wiedereinlösung durch seine Erbenmit 30 Schilling Geld zum Lehen machte, 30 SchillingeErbzins auf dem Löferberg im Hermanns Hof, die demHeinrich gehören, zwei Mark Pfennige Erbzins zu Matzen-port, die Weinberge Kekebreeh/berg und Mannwerk genanntals Eigen, aber dem Grafen von Luxenburg für 6 PfundTreischzins verpfändet, wiederlöslich mit 60 Pfund Meiler,das Haus zu Löf nebst aller Gülte daselbst als Eigen, eine