DIE HERREN ZU ELTZ BIS ZUR BRUDERTHEILUNG. i i
Einkünfte zu Thure und Mendich, für sich allein die vonPolch. 45) Treuenhänder waren der Archidiacon Heinrichvon Bolanden und ein gewisser Warinus. Diese Pfründensollte Luther nicht lange geniessen. Er wurde angeklagt,dass er nicht im Domstifte, sondern gegen die Statutenanderwärts die Diaconatswcihc empfangen und desshalbaus dem Domcapitel ausgewiesen, wobei jedenfalls auchdessen Pfründen eingezogen wurden. Luther klagte beiPapst Clemens IV, der am 29. August 1267 dem TriererDomcapitel befahl, den Luther wieder in's Capitel aufzu-nehmen, da er ihm dessen Vergehen betreffs der Diaconats-wcihc vergeben habe. 4 6 ) Luther kam wieder in's Capitel,da am 15. Februar 1272 Theoderich Domprobst, RobertDomdecan, Arnold Grossarchidiacon, Henrich von BolandenArchidiacon, Reyher Official, Wilhelm von Havels, Cunovon Arlons, Gerard von Duna, Sybert und Isenbard Dom-herrn zu Trier, welche das Capitel am 12. November 1271als Schiedsleute gewählt, um die erledigt werdenden Pfründenan die einzelnen Domherrn zu vertheilen, bestimmten, dassjeder Domherr künftig zur Ernennung einer Person eineStimme haben solle und hierfür eine Reihenfolge feststellte,wobei für die demnächst erledigten Stellen auch Lutherzu Eltz als der zweiundzwanzigste der Reihe, die imGanzen siebenundzwanzig erledigte Stellen betrug, bestimmtward. 47) Am 11. September 1273 schenkte Heinrich vonBolanden Archidiacon und Probst zu Carden im Generalcapitel zu Trier in Gegenwart des Erzbischofs Henrich vonTrier und des Domcapitcls darunter auch des Luther zuEltz Domherrn die Burg Bischofstein, deren eine Hälfteer gekauft, die andre auf eigene Kosten erbauen lassen,